Personal unter der Lupe

BITBURG. (har) Altersteilzeit für Beamte und Angestellte der Kreisverwaltung gibt es ab 1. Januar erst ab dem 60. Lebensjahr. Außerdem beschloss der Kreistag, die Stellenbesetzung der einzelnen Ämter vom Landesrechnungshof überprüfen zu lassen.

Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist einer der größten Arbeitgeber im Kreis. Zum 30. Juni 2003 gab es 245,55 Planstellen. Möglich gewesen wäre eine Stellenzahl von 251,98, die 2003 nicht ausgeschöpft wurde. Für 2004 wird die Zahl aber steigen. Rechnet man noch Auszubildende, Beamte zur Anstellung, Fleischbeschauer und die Honorarkräfte der Kreismusikschule hinzu, liegt die Zahl der Kreisverwaltungsbediensteten bei rund 300 Stellen. Kein Wunder also, dass die Personalausgaben einen dicken Batzen im Haushalt des Kreises ausmachen. 11,8 Millionen Euro mussten im vergangen Jahr dafür aufgewendet werden. Im kommenden Jahr sind etwas mehr als zwölf Millionen Euro eingeplant. Das sind rund 15 Prozent des Gesamthaushalts. Und die Personalkosten werden weiter steigen, ohne dass der Kreistag oder die Verwaltungsspitze irgend etwas dagegen tun können. Eher symbolischen Charakter hat da der Beschluss des Kreistags, dass ab 1. Januar Beamte und Arbeitnehmer erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres Altersteilzeit gewährt wird. Bisher haben seit 2000 vier Beamte und fünf Angestellte der Verwaltung die Altersteilzeit in Anspruch genommen. Nach einer Aufstellung der Verwaltung sind 26 Prozent der in Frage kommenden Bediensteten in Altersteilzeit gegangen. In der Sitzung des Kreistags überraschte die CDU-Fraktion mit einem später angenommenen Antrag zur Personalstärke der Verwaltung. Tenor des Vorschlags: Der Landesrechnungshof soll sich die Zahl und die Aufgaben der Mitarbeiter in allen Abteilungen des Hauses anschauen. Anschließend wird sich der Kreistag den Bericht vorlegen lassen. Ergeben sich aus dem Bericht Einsparpotenziale, will das Gremium diese auch nutzen. Zudem wird das, was in anderen Branchen üblich ist, auch in der Kreisverwaltung Usus werden. Es gibt eine Nachbesetzungssperre von bis zu sechs Monaten. Dies gilt laut Beschluss aber nicht für Stellen, "die aufgrund der Bedeutung der Aufgabenstellung nicht durch andere Bedienstete vorübergehend mit übernommen werden können". Welche Stellen zu wichtig sind, als dass sie nicht sofort wieder besetzt werden müssen, lässt der Beschluss jedoch offen.

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