Tröstliches vom Haus Trost

DASBURG. Das aus dem 14. Jahrhundert stammende Haus Trost bleibt erhalten. Nach heftigen Protesten hat sich der Dasburger Gemeinderat für den Erhalt des ältesten Profanbaus der Westeifel entschieden.

Nach der Intervention des Vereins "Historisches Dasburg" und Denkmalschützerin Professor Marie-Luise Niewodniczanska (der TV berichtete) hat sich der Gemeinderat von Dasburg entschlossen, das Haus Trost zu erhalten. Durch eine dendrochronologische Untersuchung der Trierer Wissenschaftlerin Sibylle Bauer war eindeutig zu Tage getreten, dass das Gebäude aus dem 14. Jahrhundert stammt und damit der älteste nicht sakrale Bau der Westeifel ist.Kaufinteressent wartet schon vor der Tür

Mit Genugtuung hat unterdessen Christian Nosbüsch, Vorsitzender des Vereins "Historisches Dasburg" und künftiger Ortsbürgermeister, die Nachricht vom Erhalt des Gebäudes zur Kenntnis genommen. Nosbüsch bestätigte im TV -Gespräch, dass es bereits einen Kaufinteressenten für das Haus gebe. Bei der bevorstehenden Erneuerung des Dorfplatzes solle auch das Gebäude seiner Bedeutung entsprechend in das Konzept integriert werden, sagte Nosbüsch. Nach den Worten von Hubert Thomas, Planer im Prümer Ingenieur-Büro Scheuch, soll mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bereits in zwei Wochen begonnen werden. "Die gesamte Fläche wird umgestaltet, es wird zusätzliche Parkplätze und Raum für Feste geben", sagte Thomas auf TV -Anfrage. Vorgesehen seien zudem Begrünung, Beleuchtung, Möblierung (Bänke) und das Verlegen von Pflastersteinen. Der Clou des Konzepts: Der zurzeit unterirdische Bachlauf soll auf einer Länge von rund 30 Metern offen gelegt und renaturiert werden. Bei dem Kaufinteressenten für das Haus Trost handelt es sich um Rosi und Dieter Thommes aus Daleiden. Diese haben das Gebäude derzeit gemietet und darin bereits seit geraumer Zeit Antiquitäten und Altertümer gelagert. Der Gemeinde haben Rosi und Dieter Thommes inzwischen ein Nutzungskonzept unterbreitet. Wie Kreispressesprecher Rudolf Müller bestätigte, wird derzeit der Grunderwerb zwischen Ortsgemeinde und Käufer verhandelt. Zwischen den beiden Vertragspartnern sei demnach auch das künftige Nutzungskonzept abzuklären. Wie Rudolf Müller weiter mitteilte, ist davon auszugehen, dass die Zuschusslage für die Neugestaltung des Dorfplatzes trotz des Erhalts des Hauses Trost unverändert bleibt. Das heißt: Der so genannte Regelfördersatz von 65 Prozent soll nach wie vor zum Tragen kommen. Gleichzeitig bleibe es dabei, dass das Haus Trost nicht unter Denkmalschutz gestellt werde. Wie Rudolf Müller betonte, sei das Landesamt für Denkmalpflege zu dem Ergebnis gekommen, "dass es sich bei dem Anwesen Haus Trost in seiner heutigen stark dezimierten Form nicht um ein Kulturdenkmal handelt." Eine Unterschutzstellung scheide damit aus. Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Mailen Sie uns Ihr Anliegen an thema@volksfreund.de Wir bringen es voran.

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