Verkauf von Alkohol an Minderjährige: Schüler testen Bitburger Geschäfte und Tankstelle

Bitburg · Wie einfach ist es, als Minderjähriger in Bitburg an Alkohol zu kommen? Die Klasse 7d der Otto-Hahn-Realschule plus wollte das wissen und hat es ausprobiert. Die gute Nachricht: In den meisten Geschäften waren die Schüler erfolglos. Die schlechte: Alkohol bekommen haben sie unter anderem dort, wo man es nicht unbedingt erwartet hätte.

Verkauf von Alkohol an Minderjährige: Schüler testen Bitburger Geschäfte und Tankstelle
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Bitburg. Mit sechs Flaschen Bier, einer Flasche Wein, einer Mixgetränkdose und einer Flasche Wermut verlässt die Klasse die Schule und zieht gemeinsam mit der Deutschlehrerin in Richtung Innenstadt. Den ganzen Vormittag haben die Schüler der 7d an der Otto-Hahn-Realschule plus damit verbracht, diese Beute zusammenzubekommen. Nun soll alles wieder zurück. Lehrerin Edith Heinz-Lorenz und ihre Schüler wollen die Getränke umtauschen.
Und sie wollen Erklärungen. Erklärungen dafür, wie es sein kann, dass Schüler, die gerade mal 13 und 14 Jahre alt sind, so ohne weiteres an Alkohol kommen.
In sieben Gruppen sind die Jungs und Mädchen zuvor durch die Stadt gezogen. Sie waren in Supermärkten, Discountern, kleinen Läden und Tankstellen, haben dort versucht, Bier, Wein, Sekt oder Mixgetränke zu kaufen. In den meisten Fällen haben die Schüler die Geschäfte wieder unverrichteter Dinge verlassen. Weil sich die Kassierer und Kassiererinnen quergestellt haben. Es gab aber eben auch Geschäfte, in denen sie "erfolgreich" waren. Dazu zählt unter anderem ein großer Supermarkt.
Dass die Schüler ausgerechnet dort an Alkohol gekommen sind, findet die Deutschlehrerin erschreckend. Zum einen, weil sich gerade in diesem Supermarkt viele Jugendliche aufhalten, zum anderen, weil die Gruppe ausgerechnet dort den Wermut, für den man mindestens 18 Jahre alt sein muss, bekommen hat. Konfrontiert mit dem Wermut und dem Rotwein, zeigt sich die Kassenleitung ratlos. Denn sobald ein alkoholisches Getränk über den Scanner der Kasse gezogen werde, erscheine auf dem Bildschirm ein deutlicher Hinweis auf die Altersfreigabe, erklärt die Mitarbeiterin. "Und unser Personal ist entsprechend geschult, dann auch nach dem Ausweis zu fragen", fügt sie hinzu. Dass die Kinder nicht wie 16-Jährige, geschweige denn wie 18-Jährige aussehen, räumt auch sie ein. Dass die Ware trotzdem verkauft wurde, dafür hat sie keine Erklärung. Genauso wenig wie Heinz-Lorenz. "Ich hoffe, dass das in Zukunft nicht mehr passiert", sagt sie, nachdem die Getränke wieder umgetauscht wurden, und die Klasse weiter zum nächsten Geschäft zieht.
Ein kleiner Laden in der Innenstadt mit einem überschaubaren Sortiment. Dort waren gleich zwei Gruppen erfolgreich, haben insgesamt vier Flaschen Bier gekauft. "Sie haben gesagt, sie seien 16", versucht sich die Verkäuferin rauszureden. Dass sie es versäumt hat, die Kinder nach ihrem Ausweis zu fragen, scheint die Frau nicht besonders stark zu belasten. Zwar nimmt auch sie die Ware zurück und erstattet den Kaufpreis, doch von Einsicht ist wenig zu spüren.
Mehr als zehn Geschäfte haben die Schüler getestet. In insgesamt vier Läden wurde ihnen Alkohol verkauft. Dass die Schüler diesen Test überhaupt machen, hängt mit einem Buch über einen Jugendlichen und Alkohol zusammen, mit dem sich die Klasse im Deutschunterricht befasst hat. Bereits vor gut acht Jahren hat Heinz-Lorenz einen solchen Versuch schon einmal gemacht. Damals waren es vor allem die Tankstellen, die mit dem Jugendschutzgesetz eher lasch umgingen. Diesmal jedoch haben die Gruppen in keiner Tankstelle etwas bekommen. "In diesem Bereich", sagt die Lehrerin, "hat sich also erfreulicherweise doch was getan."Extra

In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen oder der Verzehr in der Öffentlichkeit gestattet werden darf. Unter 14 Jahren ist Alkohol grundsätzlich tabu, ab 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt. Für die Altersstufen dazwischen gibt es verschiedene Regelungen. Bei Alkohol, der durch Gärung entsteht (Bier, Wein, Sekt), ist die Abgabe an Personen ab 16 Jahren erlaubt. An der Supermarktkasse gilt damit "kein Alkohol unter 16". In Gaststätten gilt diese Regelung auch, kann aber aufgehoben werden, wenn Eltern oder andere Sorgeberechtigte dabei sind und das ausdrücklich erlauben. Die Abgabe von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken sowie der Verzehr in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonstwo in der Öffentlichkeit sind dagegen erst ab 18 Jahren erlaubt. red Quelle: www.kenn-dein-limit.info

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