EXTRA: Angeln an Sauer und Our

Wer in den Grenzgewässern Sauer und Our (oder auch Mosel) angeln möchte, muss mindestens 14 Jahre alt und im Besitz eines Fischerlaubnisscheins sein. Dieser wird als Uferschein für das Fischen vom Ufer mit einer Handangel ausgegeben und kostet für eine Woche fünf, für einen Monat zehn, für ein Jahr 15 Euro. Ein Nachenschein gilt jedoch nur für die Sauer und erlaubt das Fischen mit Handangel auf ein Boot, Floß oder Kahn. Kosten hierfür sind pro Woche zehn, monatlich 25 und jährlich 40 Euro. Erhältlich sind die Scheine in den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen. Wer an Sauer und Our fischt, darf jeweils nur eine Angel pro Person einsetzen und nicht mehr als drei Salmonide (Forellen, Äschen) und einen Hecht pro Tag fangen. Das Nachtfischverbot gilt in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober von 23 bis fünf Uhr und zwischen dem 1. November und 31. März von 19 bis 7 Uhr. (uhe)

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