HINTERGRUND

Grundlage für den Reservestatus ist das so genannte Nato-Truppenstatut. Es regelt den Aufenthalt von Nato-Truppen in ihren Gastländern. 1994 gab die US-Air-Force ihren Stützpunkt Bitburg auf. Die dort stationierten F 15 wurden für kurze Zeit nach Spangdahlem verlegt, der Flugplatz Bitburg erhielt den so genannten Reserve-Status nach dem Nato-Truppenstatut.

Er bedeutet, dass die aufgegebene Fläche bei Bedarf wieder militärisch genutzt werden kann. Die militärische Nutztung genießt dabei Priorität. 1996/97 war es soweit. Wegen dringender Arbeiten an der Spangdahlemer Landebahn kehrten amerikanische Jets nach Bitburg zurück. Konkret besitzen den Reservestatus: die Landebahn und die Zufahrten für Flugzeuge, ferner der Kontrollturm, die Zentrale für Alarmstarts, ein Lagerhaus und die Feuerwache. Bei der Diskussion um die fliegerischen Nutzung des Bitburger Flugplatzes wurde und wird der Reserve-Status bei Befürwortern und Gegenern gleichermaßen ins Feld geführt. So spricht der Status einerseits für die fliegerische Nutzung, da die reservierten Flächen nicht anders genutzt werden dürfen. Auf der anderen Seite gilt das Primat des Militärs. Sobald die Air-Force Anspruch auf das Areal erhebt, steht die zivile N utzung hintan.(har)

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