HINTERGRUND
Ein wichtiger Ansatzpunkt könnte das "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) sein. In den Anwendungsbereich fallen unter anderem "Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von weniger als zehn Hektar, soweit Sprengstoffe verwendet werden".
04.04.2004
, 16:07 Uhr
Bei UVP-pflichtigen Verfahren "hat die zuständige Behörde die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens anzuhören". (cus) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/inhalt.html