HINTERGRUND

AUSBILDUNGSPLATZABGABE: Weil die Zahl der Ausbildungsplätze in Betrieben seit einigen Jahren kontinuierlich abnimmt, soll mit der Ausbildungsplatzabgabe die Zahl der Lehrstellen gesteigert werden.

Die Umlage soll anfallen, wenn am 30. September nicht mindestens 15 Prozent Lehrstellen über Bedarf angeboten werden. Sie gilt dann für alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten. Der Anteil der Auszubildenden an der Zahl der Arbeiter und Angestellten muss sieben Prozent betragen, ansonsten muss gezahlt werden. Das Geld fließt in den "Berufsbildungssicherungsfonds" und wird dann wieder an Betriebe verteilt, die über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden oder zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

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