HINTERGRUND

Auszüge aus dem Codex Belli: "Erlaubt im Nahkampf sind Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens zwei Millimeter aufweist und so abgestumpft ist, dass ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen von acht Millimeter Innendurchmesser ausgeschlossen ist.

Es dürfen nur Pfeile oder Bolzen genutzt werden, die mit einem Schaumpolsterkopf ausgestattet sind. Der Mindestrüstungsschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz. Der Mindestkopfschutz ist eine unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffen auf die obere Hälfte des Schildes und zum Körper sowie Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Schildes, zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb des Brustbeins sowie das Führen der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag)."(cus)

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