HINTERGRUND

Ein Merkblatt zur Heizöl-Lagerung ist bei der Kreisverwaltung erhältlich. Auszüge: "Der Anlagenbetreiber hat die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen.

Vor allem sollten die Tanks nach einer Befüllung kontrolliert werden, da hierbei die meisten Schäden erfolgen. Grenzwertgeber müssen alle zwei Jahre von einem Fachbetrieb kontrolliert werden. Alle Anlagen mit mehr als 1000 Litern Lagervolumen müssen vor Inbetriebnahme (und nach einer wesentlichen Änderung) von einem Sachverständigen überprüft werden. Schadensfälle sind der Wasserbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Polizei zu melden, sofern wassergefährdende Stoffe in ein Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden einzudringen drohen." (cus)

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