Nichts gespart

Zum Artikel "Kommunen dürfen Raser jagen", TV vom 10. April:

Der Vorschlag, auch die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs auf eine "Kommunalpolizei" zu übertragen, um Polizisten einzusparen, gleicht einem weiteren bürokratischen Schildbürgerstreich. Die Hoffnung auf hohe Einnahmen der Kommunen dürfte bei den hohen Kosten für die neue kostspielige Technik und das zusätzliche Personal schnell der Ernüchterung weichen. Zudem haben bereits jetzt einige Verwaltungen die Zuständigkeit dafür. Neben den Kommunen soll die Polizei aber weiter teilweise zuständig für Geschwindigkeitskontrollen bleiben. Das bedeutet, dass Technik und Personal dafür doppelt vorhanden sein müssten. Viele Informationen über Straftäter, wie Drogenfahrer etc., die bei Geschwindigkeitskontrollen gewonnen werden, gingen der Polizei verloren. Was für den Bürger bleibt, ist ein Wirrwarr an Zuständigkeiten, zwischen Landespolizei, Kreispolizei und Kommunalpolizei, und damit weiter steigende Steuerbelastungen. Auch die Übertragung anderer Aufgaben von der Polizei auf die Kommunen ist nur eine Kostenverlagerung. Also warum nicht einfach genügend Polizisten einstellen? Rudolf Gerten, Bitburg verkehr Zum Artikel "Kommunen dürfen Raser jagen", TV vom 10. April:

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