"Absprachen über den Haufen geworfen"

DAUN/DOHM-LAMMERSDORF. Nächste Runde im Streit um die ehemalige Deponie des Kreises Daun in Dohm-Lammersdorf: Die Sanierungsarbeiten sind vom Besitzer des Geländes, Josef Blum, gestoppt worden. Seinen Vorwurf, die bei der Sanierung verwendeten Materialien seien nicht geeignet, hält die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord für unberechtigt.

 Arbeiten gestoppt: Auf dem Gelände der ehemaligen Kreis-Mülldeponie wurden so genannte Setzungsrisse geschlossen. Zunächst wird Ton verwendet, darauf kommt eine Folie, die wiederum mit einer 50 Zentimeter hohen Schicht Mutterboden abgedeckt wird. Foto: Stephan Sartoris

Arbeiten gestoppt: Auf dem Gelände der ehemaligen Kreis-Mülldeponie wurden so genannte Setzungsrisse geschlossen. Zunächst wird Ton verwendet, darauf kommt eine Folie, die wiederum mit einer 50 Zentimeter hohen Schicht Mutterboden abgedeckt wird. Foto: Stephan Sartoris

Schon seit Jahren ist die vor mehr als zwei Jahrzehnten geschlossene Mülldeponie des Kreises Daun bei Dohm-Lammersdorf (Verbandsgemeinde Hillesheim) ein Zankapfel. Der Besitzer des Areals, Josef Blum, behauptete, zwischen dem Tod vieler seiner Tiere (früher Rinder, heute Damwild) und der Deponie gebe es einen Zusammenhang. Ein Gutachten widerlegte ihn allerdings (der TV berichtete). Dennoch hielten die Behörden eine Sanierung für erforderlich. So schickte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) dem Kreis Ende vergangenen Jahres eine Anordnung mit Sanierungsmaßnahmen. Verschließen mit Folie und Mutterboden

Zu den zu erfüllenden Aufgaben gehörte das Verschließen von so genannten Setzungsrissen auf dem Gelände. Dabei werden die Risse zunächst mit Ton aufgefüllt. Darauf kommt eine Folie und darüber eine 50 Zentimeter dicke Schicht Mutterboden. Damit wurde im Sommer begonnen, laut Kreisverwaltung in Absprache mit Blum. Die Arbeiten wurden in zwei Abschnitte aufgeteilt, und mit dem ersten wäre die beauftragte Firma fast fertig geworden, wäre dem Kreis nicht vergangene Woche ein Schreiben von Blums Rechtsanwältin ins Haus geflattert. Mit Berufung auf das Eigentumsrecht wurden die laufenden Arbeiten gestoppt. Begründung: Das bei der Sanierung verwendete Material sei ungeeignet. Diesen Vorwurf hält die SGD für unberechtigt. Auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds teilte die Koblenzer Behörde mit, es handele sich um Boden, der aus der unmittelbaren Nähe der Deponie stamme. Er sei "nach hiesigen Erkenntnissen nicht anthropogen belastet". Auf Deutsch: Etwaige Belastungen seien nicht auf menschliche Einflüsse (zu denen eine Deponie gezählt wird) zurückzuführen, vielmehr seien geringfügige Grenzwertüberschreitungen natürlich bedingt und für die Eifel typisch. Die Eignung des Bodens sei von der SGD selbst "wie auch von dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel" bestätigt worden. Der Ton sowie die Folie seien "nach fachtechnischer Beurteilung der Fachbehörde und des Gutachters" ebenfalls geeignet. Berthold Schmitz, Geschäftsbereichsleiter der Kreisverwaltung Daun, hält Blums Vorwürfe für "fadenscheinig". Zudem ist er verärgert darüber, dass "gemeinsame Absprachen wieder über den Haufen geworfen" worden seien. "Wir machen bei der Sanierung sogar mehr, als uns die SGD-Verfügung vorgibt, was vor allem Herrn Blum zugute kommt", erklärt Schmitz. "Umso weniger verstehe ich sein Vorgehen. Große Teile der Sanierung wären mittlerweile erledigt. So aber ist zu befürchten, dass viel Zeit und auch Geld vergeudet wird." Die SGD erklärte, sie werde Blum "weiterhin dazu anhalten, die Sanierung, die nicht zuletzt auch in seinem Interesse liegt, zu einem Erfolg zu führen". Die SGD habe ein Interesse daran, dass sich die in den vergangenen Wochen positiv entwickelte Zusammenarbeit zwischen Blum und dem Kreis fortsetzen lasse, damit die Sanierung baldmöglichst abgeschlossen werden könne. Vom Trierischen Volksfreunds um eine Stellungnahme zu der aktuellen Entwicklung gebeten, sagte Blum, er werde sich dazu nicht äußern.

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