Das I-Dötzchen-Urteil

GILLENFELD/ECKFELD. In dem Streit der Verbandsgemeinden um die Eckfelder Grundschüler hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden: Ab Montag gehen die Kinder nach Laufeld (VG Manderscheid) und nicht mehr nach Gillenfeld (VG Daun) in die Schule.

Betont vorsichtig nimmt Wolfgang Schmitz, VG-Bürgermeister von Manderscheid, Stellung zur Gerichtsentscheidung im Streit um die I-Dötzchen von Eckfeld. Er will kein Öl ins Feuer gießen. "Ich bin froh, dass die Entscheidung so ausgefallen ist. Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Weg gehen, denn es ist sinnvoll, dass die Kinder, die zusammen den Kindergarten in Wallscheid besuchen, auch zusammen nach Laufeld in die Grundschule gehen." Das Verwaltungsgericht Trier hatte auf die Klage der VG Daun hin entschieden, dass ab dem am Montag beginnenden Schuljahr, die neu einzuschulenden Eckfelder Kinder ihren Ranzen in Zukunft nach Laufeld (VG Manderscheid) und nicht mehr wie bisher nach Gillenfeld (VG Daun) tragen.Unklar, ob VG Daun in Berufung geht

Ein weiterer Grund für die Vorsicht des VG-Bürgermeisters: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats hat die VG Daun die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die Frage, ob sie dies tun wird, lässt sich zur Zeit nicht klären. Bei der VG Daun heißt es, der Chef sei in Urlaub und das Thema Chefsache. Der Streit der VGen hatte damit begonnen, dass die VG Manderscheid die jahrelange Praxis, die Kinder nach Gillenfeld zur Schule zu schicken, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Frage stellte. Immerhin kostet diese Praxis die VG bis zu 15 000 Euro pro Jahr. Auch Gemeinderat und Elternversammlung sprachen sich damals für Laufeld aus. Die ADD entschied pro Manderscheid, wogegen die VG Daun klagte. Das Gericht entschied, dass die ADD nicht zuständig sei in dieser Sache, sondern das Ministerium. Das Ministerium sprach sich wie die ADD für Laufeld aus, wogegen Daun wiederum klagte und nun bei Gericht gegen das Land unterlag. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Land von seiner Befugnis zur Organisation des Schulwesens in einer umfassenden Abwägungsentscheidung zu Recht Gebrauch gemacht habe. Es habe die Stärkung des Grundschulstandorts Laufeld in den Vordergrund gestellt. An der dortigen Schule mit vier Klassen à zwölf bis 15 Schülern müssten ohne die Eckfelder Neuzugänge (in diesem Jahr ist es einer, 2006 sind es sechs) in Zukunft Klassen zusammengelegt werden. Dies zu verhindern sei pädagogisch wünschenswert, so das Gericht. Dem Argument der VG Daun, sie verliere das Gastschulgeld setzte das Gericht das gleichwertige Interesse der Manderscheider an der Einsparung dieses Betrags entgegen. Das Dauner Argument, die Regionale Schule Gillenfeld verliere Schüler, weil sich die Eckfelder nach dem Besuch der Grundschule Laufeld eher Richtung Manderscheid orientierten, tat das Gericht als hypothetisch ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort