Grube Winkel: Ärger um den Ausbau

WINKEL. Der Naturschutzbund zankt sich mit dem Gemeinderat Winkel. Grund des Zwists ist die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zugunsten des Lavaabbaus. Während die Gemeinde Bruchzins einnehmen möchte, fürchten die Naturschützer die Schaffung eines Präzedensfalles zur gravierenden Veränderung der Landschaft.

"Wir sind nicht generell gegen Lavaabbau, aber es kann nicht sein, dass jede kleinste oder gar stillgelegte Grube Rohstoffe nach Belieben fördern darf, wenn die Gemeinde Geld braucht", erklärt Hans-Peter Felten, Schriftführer der Dauner Gruppe des Naturschutzbunds (Nabu). Würden die Winkeler mit ihrer Forderung durchkommen, würde ein Präzedenzfall geschaffen, der "zig Gemeinden Tür und Tempel öffnet", vermutet Felten. Felten verweist auf den Flächennutzungsplan (FNP) und den Regionalen Raumordnungsplan (RROP). Danach stehe das Areal um die Grube in Winkel nicht als Rohstofflagerstätte drin. Im RROP liege die nächste, schwarz schraffierte Fläche bei Strohn. Allerdings soll nach einem einstimmigen Beschluss des Winkeler Gemeinderats der Flächennutzungsplan so geändert werden, dass die Abbauflächen rund um die bestehende Grube um 9,1 Hektar erweitert wird. Probebohrungen vor zwei Jahren

Josef Hölzer, seit 20 Jahren Bürgermeister in Winkel, hat schon vor zwei Jahren Probebohrungen gemacht. Er vermutet: "Da liegt relativ tief noch Lava, wahrscheinlich bis zu zehn oder zwölf Meter tief." Außerdem erklärt der Bürgermeister: "Die bestehende Grube ist in Privatbesitz eines Tiefbaunternehmers. Wir kriegen keinen Bruchzins. So macht der das Geld und wir haben nichts davon." Auch keine Gewerbesteuereinnahmen kann Hölzer vom Unternehmer aus Ulmen, der Josef Schmitt GmbH, verbuchen. Lediglich für die Nutzung des Wirtschaftswegs, den der Bauunternehmer als Zufahrt nutzt, bekommt die Gemeinde jährlich 100 Tonnen Lava, um Reparaturen an anderen Wirtschaftswegen vornehmen zu können. Für Hölzer ist die Erweiterung der Abbauflächen der einzige Weg aus dem defizitären Haushalt. Die daraus resultierende Veränderung der Landschaft, die Abtragung der Bergkuppe, ist für Hölzer nicht maßgebend. Er meint: "Später ist doch alles wieder wie jetzt, nur ein bisschen tiefer. Außerdem bestimmt das Bergamt ja die Rekultivierung." Das wiederum ruft Felten auf den Plan: "In der einmaligen Eifellandschaft dürfen nicht planlos Berge abgetragen werden. Der Lavaabbau muss nach übergeordneten Bedingungen erfolgen und nicht nach den Wünschen jeder Kommune." Fakt sei, dass derzeit die geforderte Fläche in keinem Plan stehe. Über die Änderung des FNP berät am 5. November der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss der Verbandsgemeinde Daun. Dessen Beschluss steht dann am 14. November im Verbandsgemeinderat zur Entscheidung an. Matthias Brauns, Leiter der Bauabteilung bei der Verbandsgemeinde Daun, erklärt: "Auch wenn die Abbaufläche im Flächennutzungsplan aufgenommen würde, besteht kein Recht auf Abbau. Diese Entscheidung steht dem Bergamt zu." Und das könne Jahre dauern. Das geforderte Anhörungsverfahren ist seit September abgeschlossen. Niemand nahm an der Bürgerbeteiligung teil und von den 30 Behörden hat nur die Kreisverwaltung zwei Eingaben gemacht. In die erste von der Umweltabteilung ist die Stellungnahme des Nabu eingeflossen. Danach verweigert diese Fachabteilung "ohne nähere Untersuchungen" ihre Zustimmung zur Änderung des FNP. Grund: Das Areal liege im Landschaftsschutzgebiet und außerdem fehlten konkrete Aussagen zum Landschaftsbild. Die zweite Kritik aus dem Kreishaus kommt vom Gesundheitsamt. Wegen der Nähe zum Ort werden Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Schmutz im Falle eines erweiterten Abbaus gefordert. Nähere Angaben über Laufzeit der Abbaurechte und Abbaumengen für die bestehende Grube waren nicht in Erfahrung zu bringen. Die Geschäftsführung der Bauunternehmung sei in Urlaub und nicht erreichbar, hieß es bei der Schmitt GmbH. Verbandsgemeinde-Verwaltung und Bergamt machten aus datenrechtlichen Gründen dazu keine Angaben.

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