Heute Urteil im Kinderporno-Prozess

Dritte Runde: Heute wird der Prozess gegen einen 50-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Daun fortgesetzt. Der Mediengestalter ist wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Filmen und Fotos angeklagt. Das Dauner Amtsgericht wird vermutlich heute ein Urteil verkünden.

Daun. (vog) Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Angeklagten vor, sich vom 8. Mai 2006 bis 28. November 2007 mindestens 520-mal Filme und Fotos beschafft zu haben, die kinderpornografisches Geschehen wirklichkeitsnah wiedergeben. Der Mediengestalter hatte bereits zum Prozessauftakt im Januar bestritten, "gezielt im Internet nach Kinderpornos gesucht zu haben". Vielmehr habe er Porno-Pakete runtergeladen und "wenn da was mit Kindern dabei war", es sofort gelöscht. Auch am zweiten Verhandlungstag im Februar konnten ihm die Straftaten nicht nachgewiesen werden (der TV berichtete). Der Angeklagte stellte mehrere Thesen auf, wie die Kinderpornos auf seinem Computer gelandet sein könnten: über Hacker, die das Wlan-Netz nutzten oder über eine gebraucht gekaufte Festplatte, die er nachträglich eingebaut hatte. Auch war nicht klar, ob die Fotos und Filme, auf denen die Anklage basiert, "sichtbar und jederzeit zugriffsbereit" auf dem PC des Angeklagten abgespeichert waren.

Der Mediengestalter behauptete, wenn überhaupt, dann hätten sie im Ordner der gelöschten Dateien oder sogar auf einer "unsichtbaren" Ebene gelegen.

Zur Verhandlung am Mittwoch ist ein PC-Spezialist der Kriminalpolizei vorgeladen, der erneut alle 3800 Dateien auf dem sichergestellten PC des Angeklagten ausgewertet hat. Dieser Zeuge soll Klarheit bringen, so dass ein Urteil gefällt werden kann.

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