"Ich zahle nicht für Schrott"

DAUN. Thomas Probst, Geschäftsführer der alteingesessenen Dauner Firma Schneider-Druck, führt gegen den amerikanischen Büromaschinen-Riesen Xerox einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen.

 Führt einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen: Thomas Probst.TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Führt einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen: Thomas Probst.TV-Foto: Gabi Vogelsberg

"Es ist unglaublich. Wir können beweisen, dass wir über den Tisch gezogen wurden, aber wir kriegen kein Recht", sagt Probst. Das Dilemma begann vor sechs Jahren. Im Dezember 2000 mietete er zwei Xerox-Druckmaschinen für monatlich 3576 Euro. "Die Maschinen funktionierten von Anfang an nicht. Drei Mal die Woche waren Mechaniker da", sagt Probst. Da die Arbeiten unter einen Wartungsvertrag fielen, hat er keine Belege. Rosemarie Hodel von Xerox sagt: "Aus unserer Sicht waren die Geräte in Ordnung." Probst kontert: "Warum wurden dann über 20 000 Euro gutgeschrieben?" Nach zwei Jahren wurden im Dezember 2002 die Geräte gegen eine neue Maschine getauscht. Doch auch die lief laut Probst nicht einwandfrei, weil die Druckqualität falsch programmiert worden war. Probst beziffert seine Umsatzbußen aus dieser Zeit auf gut 250 000 Euro. Doch das interessiert bei dem Rechtsstreit nicht. Da geht es um den Übernahmevertrag vom 19. Dezember 2002. Probst behauptet: "Mir wurden die Restkosten aus dem alten Vertrag auf den neuen draufgeschlagen. Das ist nicht sauber." Allerdings habe Xerox bereits 2003 die restlichen Mietzahlungen (Probst hatte die Zahlungen wegen nicht funktionierender Geräte eingestellt) angemahnt. Probst sagt: "Ich bezahle doch keinen Schrott." Xerox ließ nicht locker und ging vor Gericht. Am 17. März 2006 verlor Probst vor dem Landgericht Düsseldorf, am 26. September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Seine Berufung wurde am 24. Oktober vom OLG abgewiesen. Probst ist fassungslos: "Ich verstehe nicht, warum nicht ein Zeuge bei den Prozessen gehört wurde. Wir können beweisen, dass der Betrag eingerechnet wurde." Vielmehr werfe ihm das Gericht vor, er hätte den Vertrag so nicht unterschreiben dürfen. Xerox-Mitarbeiterin Hodel wirft ihm außerdem vor, "sowohl vor den Gerichten als auch bei der Presse sich mit unsachlichen Argumenten gegen eine eindeutig bestehende Forderung zu wenden".Zum Bundesgerichtshof ist der Weg verwehrt

Sie geht noch weiter: "Wir haben den Eindruck, dass versucht wird, mit dem Vorwurf eines sittenwidrigen oder kartellwidrigen Verhaltens Druck auf uns auszuüben, um uns davon abzuhalten, berechtigte Forderungen geltend zu machen." Nach der verlorenen Berufung vor dem OLG ist Probst der Weg zum Bundesgerichtshof verwehrt - wegen fehlenden öffentlichen Interesses. Er bot 30 000 Euro zum Vergleich an, aber Xerox hat bereits vor Monaten die Forderung von mittlerweile 61 300 Euro "vorläufig vollstreckbar" gemacht und den Gerichtsvollzieher eingeschaltet, damit Probst die eidesstattliche Versicherung abgeben sollte. Nach langem Widerstand legte Probst sie ab und meldete Insolvenz an. Er erklärt: "Wir haben nicht pleite gemacht, sondern sind gezwungen worden, so zu reagieren." Probst bezeichnet die Situation als "Rettungsaktion, bei der niemand Schaden nimmt". Das Dauner Traditionsunternehmen (seit 1864 gibt es Schneider-Druck) wird als GmbH mit einem Stammkapital von 25 000 Euro geführt. Bisher ist über den Insolvenzantrag nicht entschieden; für die acht Mitarbeiter hat Probst gesorgt. Sie wurden vom Tochterunternehmen Mail and Print, das von dem Dilemma nicht betroffen ist, übernommen.

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