Keine Chance auf Freispruch

DAUN. Ein Anwalt aus Daun, dem im Sommer die Zulassung entzogen wurde, steht wegen Betrugs vor Gericht. Der 50-jährige Jurist wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe. Am nächsten Verhandlungstag will er beweisen, dass er mit 1,6 Millionen Euro Honorar rechnen und deshalb eine Computeranlage für 7970 Euro bestellen konnte.

Die Anklage wegen Betrugs lastet schwer auf dem ehemaligen Rechtsanwalt. Er habe bei der Bestellung der Computeranlage im Juni 2001 Zahlungsfähigkeit vorgespielt, wirft ihm Staatsanwalt Thomas Grawemeyer vor. Der Angeklagte wehrt sich: "Ich hatte das Geld dafür angespart und erwartete damals außerdem Honorar in Höhe von 70 000 Euro." Richter Hans Schrot bezweifelt das: "Eine Zeugin hat ausgesagt, Sie hätten ihr das gesparte Geld gegeben, um Forderungen ihr gegenüber zu begleichen." Weil nach etlichen Verhandlungstagen schon viele Fakten gegen ihn sprechen, macht Staatsanwalt Grawemeyer dem angeklagten Juristen deutlich: "Sie können nicht mit einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens rechnen." Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 50 Euro hält er für angemessen, weil die Rechnung mittlerweile bei der Computerfirma bezahlt wurde.Anlagebetrügern auf die Schliche gekommen

Der angeklagte Jurist, der sich selbst vor dem Amtsgericht Daun verteidigt, will von einer Geldstrafe nichts wissen und lehnt den Vorschlag des Staatsanwalts ab. Er pocht weiterhin auf Freispruch und fordert, zwei Zeugen für den nächsten Verhandlungstag vorzuladen. Die ehemalige Staatsanwältin und ein Beamter der Trierer Steuerfahndung sollen bezeugen, dass er damals sehr viel Honorar zu erwarten hatte, weil er Anlagebetrügern, die im großen Stil agierten, auf die Schliche gekommen war. Eine prekäre Situation: Der Jurist, der wegen Betrugs vor Gericht steht, will mit von ihm überführten Betrügern das Gericht von seiner Unschuld überzeugen. Er sagt: "Vor kurzem wurde notariell festgehalten, dass ich mittlerweile allein aus dieser Sache 1,6 Millionen Euro Honorar zu kriegen habe." Außerdem könne er Unterlagen beibringen, die beweisen würden, dass er bereits im Sommer 2001 hohe Honorarzahlungen erwarten konnte. Eine betrügerische Absicht bei der Bestellung habe demnach nie vorgelegen. "Das Karussell begann sich zu drehen, weil die Forderungen nicht eingingen", erklärt der ehemalige Rechtsanwalt. Seine finanzielle Misere kostete ihn auch die Zulassung. Er zog zwar bis zum Bundesgerichtshof, aber ohne Erfolg. "Ein Rechtsanwalt verliert bei Vermögenslosigkeit seine Zulassung, weil das eine zu große Gefahr für die Mandanten bedeutet", erklärt ein erfahrener Jurist. Die Verhandlung wird am 28. November um 15 Uhr im Amtsgericht Daun fortgeführt.

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