LKW überladen: Lava Stolz muss zahlen

Ursprünglich sollte Dieter Stolz, Betreiber mehrerer Lavagruben im Kreisgebiet, 235 000 Euro Strafe für 2700 festgestellte, überladene Lava-Transporte zahlen. Weil ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang drohte, hat sich die Kreisverwaltung (Bußgeldstelle) auf einen Vergleich eingelassen. Der Unternehmer zahlte 70 500 Euro.

 Erfolg für die Polizei: Sie hat dem Lava-Unternehmer Dieter Stolz die systematische Überladung seiner LKW nachgewiesen. TV-Archiv/Foto: Gabi Vogelsberg

Erfolg für die Polizei: Sie hat dem Lava-Unternehmer Dieter Stolz die systematische Überladung seiner LKW nachgewiesen. TV-Archiv/Foto: Gabi Vogelsberg

Daun. Damit sich Unternehmer mit zu viel Lava auf zu kleinen LKW keine "goldenen Nasen" verdienen können, hat der Gesetzgeber den Ordnungsbehörden die Möglichkeit gegeben, bei nachgewiesener systematischer Überladung den Gewinn aus der Mehrfracht abzuschöpfen. Diese Klausel hat die Bußgeldstelle der Dauner Kreisverwaltung umgesetzt und Dieter Stolz einen sogenannten Ausfallbescheid über 235 000 Euro geschickt. (TV berichtete am 2./3. Mai 2009).

Damit war, laut der Kripo-Spezialtruppe "Schwertransportüberwachung, ein bisher einzigartiger Fall in der gesamten Region Trier geschaffen. Die Form der Gewinnabschöpfung (zum Bußgeld wird der zu erwartende Gewinn aus der Mehrfracht hinzugerechnet) wird nur selten angewendet, da dem Unternehmer systematisches Vorgehen nachgewiesen werden muss. Beamte der Polizeiinspektion (PI) Daun hatten diesen Part in Syphisus-Arbeit erledigt. Nach Durchsuchung mehrerer Gruben und der Ausarbeitung von Wiegescheinen stand fest: bei 2700 Touren innerhalb von drei Monaten (weiter zurück darf nicht geschaut werden, weil verjährt) waren die Kipper bis zu 45 Prozent überladen.

Stolz schaltete Rechtsanwalt Albrecht Thielen ein. Der Jurist erklärt: "Bei der Bewertung des zu erwartenden Gewinn aus der Mehrfracht eröffnet sich ein weites Feld." Außerdem sei die Wiegetechnik bei einem Rechtsstreit auf den Prüfstand gekommen. Hans Schrot, Richter am Amtsgericht Daun, hatte bereits vor Monaten gesagt: "Es muss festgestellt werden, ob korrekt gewogen wurde, damit die Wiegescheine Grundlage des Verfahrens sein können." Wegen den offenen Fragen sei "ein Vergleich mit gegenseitigem Nachgeben" die vernünftigste Lösung gewesen, resümiert Anwalt Thielen. Verena Bernardy, Sprecherin der Kreisverwaltung, erklärt: "Die Einigung wurde angestrebt, weil ansonsten ein langwieriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang angestanden hätte." Laut Verwaltung wurde sich auf einen "mittleren Betrag" geeinigt. Nach TV-Informationen waren es exakt 30 Prozent, also 70 500 Euro. Stolz hat mittlerweile gezahlt. Das Geld fließt zu 100 Prozent in die Kasse des Kreises.

Das Unternehmen sei trotzdem weiterhin kontrolliert worden, aber nicht mehr aufgefallen, so Anwalt Thielen. Heinz-Peter Thiel, Chef der PI Daun, erklärt: "Es sind keine systematischen Überladungen mehr bekannt geworden." Allerdings seien bei Kontrollen mehrerer Firmen Einzelverstöße geahndet worden. Dafür wurden aber die jeweiligen LKW-Fahrer verantwortlich gemacht.

ExtraPolizeikontrollen: Im Bereich der Polizeiinspektion (PI) Daun wird regelmäßig der gewerbliche Güterverkehr kontrolliert - unabhängig von der Art der geladenen Ware. Polizeioberkommissar Georg Schiefer erklärt: "Grundsätzlich ist jeder Fahrer für den Transport verantwortlich und auch der Halter, weil er die Fahrt geduldet hat." Beide müssen bei Zuwiderhandlungen zahlen. Manchmal könne auch noch der Verlader (derjenige, der die Ware aufgeladen hat) verantwortlich gemacht werden. Die Polizisten kontrollieren die LKW anhand der Ladepapiere und Wiegescheine. Polizeioberkommissar Schiefer: "Besteht der Verdacht auf Überladung können wir den LKW auf einer öffentlichen Waage, beispielsweise in der Müllumladestation in Walsdorf, zur Kontrolle wiegen lassen." Bei Überladungen bis fünf Prozent wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig. Ist der LKW noch schwerer beladen, wird Anzeige erstattet und ein Bußgeld fällig. Der Fahrer bleibt dann straffrei, wenn dem Spediteur oder Transportunternehmer systematische Überladungen nachgewiesen werden können. (vog)

Meinung

Wohl kaum abschreckend

Es ist richtig, dass ein Unternehmer dafür zur Verantwortung gezogen werden muss, wenn er aus eigenem Profitstreben sich nicht an die Regeln und Gesetze hält. Und es ist gut, wenn solche Vergehen auch einmal aufgedeckt und geahndet werden. Äußerst fraglich ist jedoch, ob der ausgehandelte Vergleich so abschreckend war, dass der Unternehmer und seine Berufskollegen davon abgehalten werden, künftig weiterhin mit überladenen LKW durch die Gegend zu fahren. Zweierlei ist jedoch klar: Den Schaden, der von ihnen ausgeht, haben letztlich alle Bürger zu tragen. Nämlich dann, wenn die dadurch ruinierten Straßen wieder von Steuergeld saniert werden müssen. Und die Gefahr, die solche Brummis, die tagtäglich durch die Dörfer der Eifel fahren, darstellen, dürfte auch unbestritten sein. m.huebner@volksfreund.de

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