Neuer Anlauf für den Bebauungsplan

DAUN. Der vom Oberverwaltungsgericht Koblenz gekippte Bebauungsplan für das Neubaugebiet "Auf Kalk" am Pützborner Hang soll – nachdem die monierten Mängel behoben worden sind – voraussichtlich im Mai erneut vom Stadtrat beschlossen werden.

Der Stadtrat Daun hat in seiner jüngsten Sitzung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz von Mitte Januar reagiert, in dem der Bebauungsplan "Auf Kalk" im Stadtteil Pützborn für unwirksam erklärt wurde. Der Stadtrat hatte im Mai vergangenen Jahres den Bebauungsplan beschlossen. Das Neubaugebiet "Auf Kalk" liegt am Pützborner Hang, dort sollen 23 Baustellen entstehen. Flurbereinigungsverfahren nun abgeschlossen

Gegen dieses Vorhaben protestierten allerdings Anwohner der Straße "Zur Eisenheld", die zum neuen Baugebiet führt (der TV berichtete). Einer der Anwohner hatte deswegen geklagt. Grundsätzlich sei der Bebauungsplan vom OVG in seiner Urteilsbegründung nicht beanstandet, sondern für rechtmäßig erklärt worden, so die Auffassung der Stadt. Trotzdem sei er für unwirksam erklärt worden, weil die Stadt zum Zeitpunkt des Beschlussfassung über den Plan im Mai 2006 noch nicht Eigentümer von erforderlichen Ausgleichsflächen gewesen sei, da das Flurbereinigungsverfahren im Stadtteil Pützborn noch nicht abgeschlossen war. Zwischenzeitlich sind diese Flächen nach dem offiziellen Abschluss der Flurbereinigung aber der Stadt zugeteilt worden, so dass dieser von den Koblenzer Richtern monierte Mangel nicht mehr besteht. Allerdings musste nun - anders als im vergangenen Jahr - ein Umweltbericht und ein Schallgutachten in Auftrag gegeben werden. Keine weiteren juristischen Schritte

Die zusätzlichen Kosten für die Stadt bezifferte Norbert Saxler von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde-Verwaltung Daun in der Ratssitzung auf 8000 bis 9500 Euro. Auf Nachfrage aus dem Rat erklärte er, er gehe davon aus, dass der modifizierte Bebauungsplan im Mai beschlossen werden könne und Aussicht bestehe, dass es "Auf Kalk" in diesem Jahr "Neubautätigkeit" gebe. Allerdings bestehe auch nach der Beschlussfassung des neuen Plans weiter die Möglichkeit, auch gegen diesen zu klagen. Mehrheitlich wurde beschlossen, dass die Stadt keine weiteren juristischen Schritte unternimmt, vor allem mit Blick darauf, dass weitere Kosten entstehen könnten. "Wir machen eine Faust in der Tasche, nehmen das Urteil, wie es ist, und sehen zu, dass es voran geht", erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Haep.

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