Rosen, Drogen, Nelken

In 30 Fällen hat eine 33-jährige Floristin im Blumenladen mit Drogen gehandelt. Das sieht das Gericht als bewiesen an. Die Frau wurde deshalb zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. (vog) Das Amtsgericht Daun hat eine 33-Jährige wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe und der Zahlung von Bußgeld verurteilt. In 30 Fällen soll sie, so die Feststellung des Gerichts, im Blumenladen mit Drogen gehandelt haben. Bis zum Schluss der beiden Verhandlungs-Tage bestritt die Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Hillesheim allerdings die Taten. Ihr Verteidiger Harald Wittkop aus Gerolstein plädierte auf Freispruch, weil die Beweise seiner Meinung nach nicht ausreichten und die Zeugenaussagen der beiden Drogenkonsumenten unglaubwürdig seien. Das sahen Staatsanwalt Manfred Stemper und Richter Hans Schrot allerdings anders. Zu der Verhandlung kam es, weil ein 23-jähriger Ex-Junkie im Wittlicher Gefängnis im Sommer 2006 ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Danach war er gemeinsam mit einem mittlerweile 22-jährigen Bekannten aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll im Jahr 2005 bis zu 40 Mal in dem Blumenladen der Angeklagten, um "Stoff" für jeweils bis zu 40 Euro, bei einem Preis von sechs Euro je Gramm, zu kaufen. Einige Dealer, die der Zeuge in der "Lebensbeichte" benannte, sind mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Anschuldigungen gegen Polizei-Ermittler

Doch der 22-jährige Kumpel bezichtigt ihn der Lüge, obwohl er selbst bei der Polizei andere Angaben machte. Als Richter Schrot ihm das vorhält, beschuldigte er den Polizei-Ermittler, seine Aussagen manipuliert zu haben. Der erfahrene Polizist konnte vor Gericht jedoch plausibel darlegen, dass die Aussagen wie protokolliert gemacht wurden. Außerdem war bei einer Hausdurchsuchung bei der Angeklagten eine Federwaage gefunden worden, die keine Auflagefläche mehr aufwies, sondern einen Haken - mutmaßlich zum Abwiegen der Drogentütchen. Die Angeklagte dementiert: "Das stimmt nicht. Ich habe die Waage von einem Bekannten gekommen und die Briefe dann eben gelocht und drangehangen, um das richtige Porto zu ermitteln." Die Floristin, die nach wie vor in dem Laden im Landkreis Vulkaneifel arbeitet, hat keinerlei Vorstrafen. Staatsanwalt Stemper plädierte auf acht Monate auf Bewährung, auch mit Blick auf den langen Zeitraum der Dealerei. Richter Schrot folgte seiner Forderung im Urteil mit der "sehr zurückhaltenden Strafhöhe" und verhängte außerdem eine Geldbuße über 1500 Euro, die an eine Trierer Anlaufstelle für Drogenabhängige zu zahlen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte behielt sich vor, in Berufung zu gehen.

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