Strafbefehl nicht akzeptiert

Vor dem Dauner Amtsgericht wird heute, 22. Oktober, ab 10 Uhr der Chlorgasunfall mit 22 Verletzten im Ferienpark Gunderath aufgerollt. Laut Anklage soll der LKW-Fahrer für das Unglück im Juli 2007 verantwortlich sein. Weil der 30-Jährige den Strafbefehl über 4800 Euro nicht akzeptiert, kommt es zur öffentlichen Verhandlung.

Daun/Gunderath. (vog) Der Einsatz am 11. Juli 2007 ist den mehr als 100 Rettungskräften sowie der Belegschaft des Gunderather Ferienparks noch sehr gut im Gedächtnis. Zu groß war der Schock als die Meldung "Chlorgas-Unfall" einging, denn immerhin waren 400 Ferienhäuser belegt.

Gegen 9 Uhr hatte ein Spezialunternehmen Schwefelsäure angeliefert, die versehentlich in den Behälter mit Chlorbleichlauge gepumpt worden war. Die dadurch entstehenden Chlorgasdämpfe breiteten sich im Schwimmbad und den angrenzenden Restaurants aus (der TV berichtete). 22 Personen (Gäste, Mitarbeiter und Einheimische) wurden verletzt, klagten über massive Atembeschwerden. Zwei Personen, darunter ein Säugling, waren so stark betroffen, dass sie mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen wurden.

Menschliches Fehlverhalten als Ursache



Sechs Personen lagen auch am Folgetag noch zur Beobachtung auf Intensivstationen in den umliegenden Krankenhäusern. Die Kripo ermittelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte wenige Tage später: "Wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung wird gegen eine Technikerin des Ferienparks und den LKW-Fahrer ermittelt." Experten sprachen von "menschlichem Fehlverhalten". Gegen die technische Mitarbeiterin des Ferienparks läuft aktuell kein Gerichtsverfahren. Der LKW-Fahrer aus dem Kreis Jülich erhielt einen Strafbefehl über 4800 Euro, der sich aus 120 Tagessätzen à 40 Euro zusammensetzt. Würde er den Strafbefehl, der als vorgezogenes Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit gilt, akzeptieren, gelte der 30-Jährige als vorbestraft. Einträge ins Strafregister erfolgen ab 90 Tagessätze.

Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es zur öffentlichen Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht. Nach TV-Informationen geht es dem Angeklagten nicht ums Strafmaß, sondern um die Schuldzuweisung. Er wird im Prozess jegliche Beteiligung am Unglück von sich weisen. Die Technikerin des Ferienparks habe die Leitungen an den falschen Behälter angeschlossen. Der Prozess wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern, da etliche Zeugen und Gutachter vorgeladen sind.

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