Deutliche Strafe

DAUN. (vog) Ein 23-Jähriger ist vom Dauner Amtsgericht zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er sich immer wieder alkoholisiert hinters Steuer setzt. Der junge Mann, der zeitweise im Kreis Vulkaneifel lebte, hat eine "steile Karriere als Alkoholiker im Straßenverkehr" (O-Ton Gericht) vorzuweisen.

Von den fünf Jahren, die der Mann den Führerschein besitzt, wurde ihm dieser für insgesamt vier Jahre in etlichen Verfahren juristisch entzogen. Staatsanwalt Bernd Buschmann warf ihm vor, dass er sich trotz der Strafen nicht habe davon abhalten lassen, sich am 20. August 2006 erneut hinters Steuer zu setzen. Mit 2,03 Promille verursachte er im Kreisverkehr am Kelberger Ortseingang einen Unfall. Richter Hans Schrot: "Für die Insassen der Fahrzeuge bestand die Gefahr ernsthafter Verletzungen. Nur durch Zufall passierte nichts Schlimmeres." Es blieb bei Blechschaden und Schrecken. Staatsanwalt Buschmann sagte im Plädoyer: "Das war definitiv Ihre letzte Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Es besteht die Gefahr, dass bei der nächsten Tote die Folge sein könnten. Die Allgemeinheit hat einen Anspruch darauf, dass Sie hart bestraft werden." Er forderte acht Monate auf Bewährung. Die Bewährung habe sich der geständige Angeklagte nur verdient, weil er in Entzugstherapie sei. Buschmann warnte: "Brechen Sie die Therapie aus irgendeinem Grund ab, gehen Sie sofort in den Vollzug." Das Gericht schloss sich der Forderung an und sprach außerdem eine zweijährige Sperrfrist für eine neue Fahrerlaubnis aus. Richter Schrot zum Angeklagten: "Die Sperrfrist ist nötig zur Besinnung und zur charakterlichen Festigung. Ihnen muss in aller Deutlichkeit klar gemacht werden, dass so ein Verhalten im Straßenverkehr nicht geht." Alle Beteiligten akzeptierten das Urteil, womit es noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.

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