Anlieger zahlen künftig mehr für Straßenbau

In zwölf von 13 Gemeinden in der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein werden die Satzungen für wiederkehrende Beiträge geändert oder eingeführt. Bei den bereits vier verabschiedeten Satzungen müssen die Bürger mehr als bisher für öffentliche Ausbauten zahlen.

 Salm ist eine von vier Ortsgemeinden, die schon die novellierte Satzung für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verabschiedet hat. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Salm ist eine von vier Ortsgemeinden, die schon die novellierte Satzung für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verabschiedet hat. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Gerolstein. Einzig in der kleinen Gemeinde Kopp schert sich niemand um das Zahlen- und Gesetzeswirrwarr des neuen Paragrafen 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Am 12. Dezember 2006 hat die Landesregierung diesen Passus im KAG ergänzt, weil die Oberverwaltungsgerichte durch Urteile die Kriterien immer höher gesetzt haben. Die neuen Vorgaben gelten ab Januar 2007.Doch so rasch konnten die Kommunen gar nicht reagieren. Deshalb wurden bis März für Baumaßnahmen aus dem Jahr 2006 Übergangsregelungen beschlossen. Im Gerolsteiner Rathaus ist Harald Brück, stellvertretender Fachbereichsleiter, mit der Ausarbeitung für jede der zwölf Gemeinden beschäftigt. Eine komplizierte Aufgabe. Er erklärt: "Der Gemeindeanteil ermittelt sich aus dem Verkehrsaufkommen, das nicht den Anliegern zuzurechnen ist."

Für die Ermittlung wird jede Gemeindestraße nach Länge und Verkehrsaufkommen "gewichtet". Dafür hat Brück die Spanne zwischen 25 Prozent Gemeindeanteil (wenig Durchgangsverkehr, hohe Anliegerfrequenz) und 70 Prozent (umgekehrtes Verhältnis) zur Verfügung. Aus dieser Aufstellung wird der Durchschnitt ermittelt.

Bei den bereits vier verabschiedeten Satzungen der Orte Salm, Berlingen, Densborn und Hohenfels-Essingen liegt der Gemeindeanteil aktualisiert bei 30 Prozent statt bisher 35 Prozent. Für die Einwohner bedeutet das in allen Gemeinden höhere Beteiligungen. Allerdings sind die Steigerungen nicht gleich hoch, da die gewichtete Gesamtfläche jedes Ortes unterschiedlich ist.

Beispielsweise kosten 100 000 Euro Investition die Salmer künftig 34,1 Cent je beitragspflichtigem Quadratmeter (bisher 31,7 Cent), die Berlinger aber 50,6 Cent statt bisher 46,9 Cent (Densborn aktuell 43,4 Cent, Hohenfels-Essingen 46 Cent). Auch die bisherige Regelung der sogenannten Verschonung wurde geändert. Zahlte bisher ein Anlieger für den Erstausbau einer Straße, brauchte er die nächsten 15 Jahre sich nicht mehr an den kommunalen Investitionen zu beteiligen. Nach einer Tabelle, die weitgehend von den Gemeinden im Gerolsteiner Land angenommen wird, bleiben Anlieger künftig je Euro Belastung pro beitragspflichtigem Quadrat-meter für ein Jahr verschont. Beispiel: Drei Euro gleich drei Jahre.

Außenareale werden in der Berechnung der wiederkehrenden Beiträge nach wie vor nicht berücksichtigt. Einzelne, klar abgrenzbare Areale können ein eigenes Abrechnungsgebiet bilden, wenn die Gemeinden es entsprechend in ihren Satzungen begründen. Das Gesetz lässt es zu, dass beispielsweise Rom nicht zu Birresborn, Weißenseifen nicht zu Mürlenbach und Weihermühle nicht zu Duppach gerechnet werden. Das gilt auch für die Kernstadt und die Stadtteile. Brück: "Das ist wichtig, denn sonst müssten beispielsweise die Büscheicher für Straßenausbauten in Hinterhausen oder Gees mitzahlen."

Auch Sonderregelungen sind möglich. Densborn hat das Gewerbegebiet "In den Feldern" vom Ort abgetrennt. Für dieses Areal beträgt der Gemeindeanteil nur 25 Prozent statt 30 Prozent in der Ortslage. Bis Spätherbst will Brück alle Berechnungen aufgestellt haben. Eine Sisyphos-Arbeit. Die Ortsgemeinde Pelm rechnete bisher nicht nach dem System der wiederkehrenden Beiträge ab, will sich jetzt aber anschließen.

Die anderen Gemeinden sind bereits seit vielen Jahren dabei, Densborn schon seit 1987. Die aktualisierten Fassungen der Satzungen liegen für Birresborn (alte Satzung vom 21. August 2001), Duppach (27. Oktober 1999), Kalenborn-Scheuern (11. April 1997), Mürlenbach (6. Dezember 1996), Neroth (1. Juni 2006) und Rockeskyll (15. November 2004) zur Beschlussfassung bereit. Nach und nach werden in den Ortsgemeinderäten die Gesetzesänderung übernommen - rückwirkend zum Januar 2007.

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