Drogensüchtiger stiehlt Damensandalen

Aussage gegen Aussage: Ein 28-jähriger Drogensüchtiger wollte in einem Gerolsteiner Schuhladen Damensandalen stehlen und wurde erwischt. Er behauptet jedoch, er habe die Schuhe als Geburtstagsgeschenk für seine Schwester kaufen wollen. Das Dauner Amtsgericht sieht ihn als Dieb überführt, der mit dem Erlös seine Drogensucht finanzieren wollte. Das Urteil über sechs Monate Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig.

Daun/Gerolstein. (vog) Am 9. Juni wurde es der Verkäuferin in einem Schuhgeschäft in der Gerolsteiner Innenstadt zu bunt. Bereits mehrmals war ihr der Angeklagte im Laden aufgefallen. An diesem Tag behielt sie ihn im Auge. Sie sagt: "Er hatte die Sandalen in den Hosenbund gesteckt und das T-Shirt darüber gezogen." Der Angeklagte kontert: "Das stimmt nicht. Ich stand mit dem Rücken zu ihr. Sie konnte es gar nicht sehen. Ich hatte die Sandalen unter den Arm geklemmt und wollte zur Kasse gehen." Auf Nachfragen von Staatsanwalt Thomas Grawemeyer gibt der 28-Jährige zu, dass er zum Tatzeitpunkt unter Drogen stand und Heroin kosumiere. Erst danach sei er zur Entgiftung ins Krankenhaus gegangen.

Seit dem 2. Juli ist der mehr als ein Dutzend Mal vorbestrafte Mann allerdings in Haft wegen anderen Delikten. Er habe die Zusage, zum Entzug gehen zu können. Mit der neuesten Verurteilung hingegen stehe wieder alles auf der Kippe. Staatsanwalt Grawemeyer meint: "Die Therapie ist richtig und wichtig, weil sonst die Straftaten nie aufhören werden." Allerdings gilt es trotzdem, den versuchten Diebstahl zu ahnden. Der erfahrene Jurist erklärt: "Ein Diebstahl ist nicht erst dann vollendet, wenn der Laden mit den Sachen verlassen wird. Strafrechtlich gilt er als begangen, wenn die Ware in den eigenen Gewahrsamsraum, sprich versteckt am Körper, gebracht worden ist." Richter Hans Schrot folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung. Der Angeklagte behält sich die Berufung vor. Die Entscheidung, ob auch diese Strafe wegen der Therapie ausgesetzt wird, obliegt der Staatsanwaltschaft.

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