Schadenersatz im Blick

Die Entscheidung der Kreisverwaltung Vulkaneifel, gegenüber der Firma Aqua Spa in Birresborn einen Produktionsstopp zu verhängen und die Produktionsräume zu versiegeln (der TV berichtete mehrmals), war rechtens und "verhältnismäßig". Das entschied nun das Verwaltungsgericht Trier. Aqua-Spa-Geschäftsführer Gerhard Friedel erwägt, in die nächste Instanz zu gehen.

Birresborn/Daun/Trier. Das Verwaltungsgericht Trier bezieht in dem Urteil eindeutig Stellung zugunsten der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Bauaufsichtsbehörde. Diese sei zu Recht davon ausgegangen, dass bei einem Brand in der Produktionsstätte der Firma Aqua Spa (in den ehemaligen Hallen von Phönix-Sprudel) in Birresborn "sowohl eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen als auch eine Gefahr für die Umwelt gegeben sei", da die Firma "zurzeit nicht bereit und in der Lage sei, durch Erfüllung der Auflagen in der Baugenehmigung rechtmäßige Zustände herzustellen".

Abgewiesen wurde demnach der Antrag der Firma, die Bewässerungsschläuche aus Gummigranulat herstellt, die Entscheidung auszusetzen und bis zum geplanten Umzug ins neue Gewerbegebiet am alten Standort weiter produzieren zu dürfen. Laut Gericht war davon auszugehen, dass die Firma "dauerhaft nicht bereit war, die notwendigen brandschutztechnischen Vorrichtungen auf dem Betriebsgelände einzurichten". Dies sei zuletzt aus einer Besprechung aller Beteiligten am 17. April 2008 hervorgegangen.

Vor allem ging es darum, ein Löschwasser-Rückhaltebecken zu errichten, damit bei einem möglichen Brand kein Löschwasser in die angrenzende Kyll gelangt. Auch gegenüber dem TV hatte Geschäftsführer Gerhard Friedel bestätigt, dass der geforderte Umbau für ihn nicht infrage komme: weil die Hallen nur gemietet seien, es zu teuer sei, und die Firma ohnehin ins neue Birresborner Gewerbegebiet umziehen wolle.

Von raschem Umzug wird nicht ausgegangen

Das Gericht sowie die Kreisverwaltung Vulkaneifel hingegen sind der Auffassung, dass "mit einem alsbaldigen Umzug des Betriebes in das Gewerbegebiet von Birresborn nicht mehr zu rechnen ist". Denn: Weil geforderte Umplanungen bislang noch immer nicht vollzogen seien, wurde für das Vorhaben auch noch keine Baugenehmigung erteilt. Zudem ist Friedel auf seiner Suche nach Geldgebern immer noch nicht fündig geworden. Das bestätigte er auf TV-Anfrage. Er sagte aber auch, dass er derzeit noch "zwei Investoren an der Hand" habe. Auf deren Einstieg ins Geschäft hofft er inständig, denn "wir ersaufen in Aufträgen".

Und obwohl eine Wiederaufnahme der Produktion in den ehemaligen Phönix-Hallen für ihn nicht mehr infrage kommt, erwägt er das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten. Friedel sagt: "Wir werden auf Schadenersatz klagen. Und dabei geht es um immense Summen." Wie viel, wollte oder konnte er nicht beziffern. Vor allem wolle er per Gutachten darlegen, dass von seinem Betrieb gar nicht die Brandgefahr ausgehe, wie von den Behörden vermutet, und daher die Auflagen "überzogen" seien.

Auf TV-Anfrage äußerte sich nach dem Urteil nun auch die Kreisverwaltung, die bis dahin stumm geblieben war. Heinz-Peter Hoffmann, Leiter der Bauabteilung, sagte: "So weh uns das auch tut, einen Betrieb zuzumachen: Es gab hier für uns aber gar keine andere Möglichkeit. Und wir wurden durch das Urteil schließlich auch hundertprozentig in unserer Einschätzung und unserem Vorgehen bestätigt." Die Firma habe sich "über Monate permanent geweigert, für die Sicherheit der Mitarbeiter, der Nachbarschaft und der Umwelt Sorge zu tragen", so Hoffmann.

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