Bedarfszuweisungen

Zum Ausgleich der defizitären Haushalte 2002 wurden verschiedenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bedarfszuweisungen gewährt. Bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen wird ein landeseinheitlicher Prüfungsmaßstab zu Grunde gelegt.

Im Hinblick auf die zur Zeit herrschende kommunale Finanznot stellen die Bedarfszuweisungen einen bescheidenen Beitrag des Landes zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation dar. Im Bereich der Verbandsgemeinde Kell am See erhalten die Ortsgemeinde Hentern 21 685 Euro und die Ortsgemeinde Kell am See 260 828 Euro. Die Ortsgemeinde Lampaden bekommt 32 912 Euro, die Ortsgemeinde Mandern 50 313 Euro und die Ortsgemeinde Schömerich 4982 Euro. Um die vorgenannten Beträge werden die Haushalte 2004 entlastet.

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