Beuren bleibt Tabuzone

BEUREN. Auf der juristischen Schiene hat die Ortsgemeinde Beuren mit dem Urteil des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts ihren Kampf um Windkraft verloren. Die Kommune werde vermutlich keine Beschwerde gegen den Richterspruch einlegen, sagte Manfred Köhl (SPD) gestern. "Ans Aufgeben denke ich aber dennoch nicht", kündigte der Beurener Ortsbürgermeister an.

Es wird Zeit, dass sich was dreht, nämlich sieben Windräder auf dem Territorium der Gemeinde - das ist seit vier Jahren das Ziel der Bemühungen der Beurener. Vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitt die Kommune jetzt aber eine entscheidende Niederlage. Das OVG schmetterte die Beurener Berufungsklage gegen das Land ab und schob damit der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gegen den regionalen Raumordnungsplan einen Riegel vor. Gleichzeitig ließ es eine Revision nicht zu. "Dagegen werden wir wohl auch keine Beschwerde einlegen", sagte Ortsbürgermeister Manfred Köhl (SPD) gestern auf TV-Anfrage.Andere und besser geeignete Standorte

Mit ihrem Spruch stellten sich die Koblenzer Richter vor die Bestimmungen des seit Mai 2004 rechtsgültigen Raumordnungsplans für die Region Trier, der das Hochwalddorf nicht als Windkraft-Standort vorsieht. Beuren bleibt also Tabugebiet für die weißen Riesen. Daran kann auch die im August 2004 ausgesprochene Befreiung der Ortsgemeinde von den in der Naturpark-Kernzone geltenden Verboten nichts ändern. In ihrem Urteil (AZ: 8A 10343/06.OVG) wiesen die Koblenzer Richter darauf hin, "dass schon die Tatbestandsvoraussetzungen für die Zulassung einer Zielabweichung nicht vorliegen". Dafür müssten zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens: "Veränderte Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten." Und zweitens: "Der regionale Raumodnungsplan darf durch ein Zielabweichungsverfahren nicht in seinen Grundzügen berührt werden." "Daran fehlt es hier", begründete der achte Senat sein Nein zum Beurener Begehren. Die Planungsgemeinschaft Region Trier kann sich durch das OVG-Urteil in ihrer Auffassung bestätigt sehen. "Durch die Entscheidung wurde verhindert, dass eine Einbruchstelle in der planerischen Gesamtkonzeption entstanden ist", sagt der leitende Planer Roland Wernig. Der Wunsch der Gemeinde nach Windkraftnutzung sei zwar nachvollziehbar. "Entscheidend ist aber, dass es nach dem Regionalplan genügend andere, besser geeignete Standorte gibt", so Wernig weiter. Auch Michael Hülpes (CDU) weist auf die "Präzedenzwirkung hin", die die Zulassung einer Zielabweichug bedeutet hätte. "Das hätte einer Änderung des Raumordnungsplans in zig anderen Fällen Tür und Tor geöffnet", sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil. Er selbst habe in dem Verfahren in einem "Dilemma" gesteckt. Einerseits habe er kraft Amtes das Anliegen der Gemeinde vor Gericht vertreten müssen und bedauere, "dass die Beurener es nicht geschafft haben, diese lukrative Einnahmemöglichkeit zu erlangen". Andererseits begrüße er, dass der bestehende Flächennutzungsplan der VG, der Beuren als Windkraft-Standort ausschließt, "Bestand hat und gültig bleibt". Enttäuscht zeigte sich Köhl vom Ausgang des Verfahrens, das für ihn jedoch keine Überraschung war: "Ich hatte den Eindruck, dass das Urteil schon vorher in der Akte lag, weil man mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten einen Rattenschwanz an Anträgen befürchtet hat." Der Beurener Ortsbürgermeister kritisiert vor allem, "dass die nachhaltige Einnahmeverbesserung einer Kommune einer nicht schützenswerten Landschaft geopfert, und dem Formalismus gegenüber der Vernunft Vorrang eingeräumt wurde". Seine Gemeinde sei im Stich gelassen worden, betont Köhl und wirft der Politik "Versagen" vor - "und zwar angefangen bei der Verbandsgemeinde bis hin zu den Ministerien in Mainz und dort besonders". Allerdings: Wenngleich Köhl einräumt, dass der jahrelange Kampf "zumindest auf juristischer Ebene verloren scheint", kündigt er gleichzeitig an, "dass ich keine Ruhe geben werde". Er wolle nun alle politischen Hebel in Gang setzen, damit in Mainz eine Änderung der Naturpark-Verordnung vorgenommen wird, "die offenbar das formaljuristisch tragende Hindernis ist". Darin erkennt Köhl die Grundlage dafür, dass "wir das Verfahren neu aufrollen können". Hülpes hält von diesen Plänen allerdings nichts: "Ich kann den Beurenern nur empfehlen aufzugeben, weil es keine Erfolgsaussichten mehr gibt." Denn selbst wenn sich die die Grenzen der Naturpark-Kernzone verändern würden, gebe es im Raumordnungsplan noch weitere Ausschlusskriterien für Windkraft in Beuren. Und, so die Auffassung des Bürgermeisters, "diese Hindernisse bleiben rechtlich unüberwindbar".

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