Brandserie in Hermeskeil: Angebliche Zeugin verhaftet

Hermeskeil · Nach dem insgesamt fünften Brand in der Hermeskeiler Scharnhorststraße hat die Polizei eine Frau festgenommen. Sie stehe im Verdacht, in der Nacht auf Freitag an der Straße abgelegten Sperrmüll angezündet zu haben.

Brandserie in Hermeskeil: Angebliche Zeugin verhaftet
Foto: Andreas Sommer

(cweb) Die Verdächtige habe das Feuer gegen 3.15 Uhr bei der Hermeskeiler Dienststelle gemeldet, die Flammen selbst gelöscht und sich den Beamten als Zeugin zur Verfügung gestellt, teilt die Polizei mit. Die Ermittlungen der Kriminaldirektion in Trier hätten jedoch ergeben, dass die vermeintliche Zeugin selbst "vorsätzlich" an zwei Sperrmülllagern zwischen den Anwesen Nummer 7 bis 9 und Nummer 3 bis 5 Feuer gelegt habe.

Zuvor hatte es bereits dreimal in der Scharnhorststraße gebrannt. Anfang Mai waren Reifen im Keller eines Mehrfamilienhauses, in dem mehrere Asylbewerber lebten, in Brand geraten. 24 Bewohner wurden damals vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Eine Woche später brannten Mülltonnen, Ende Juni ging in der Straße ein Haufen Sperrmüll in Flammen auf. Die Polizei ermittelt seitdem wegen Brandstiftung, hat bislang aber keine "offensichtlichen Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund".

Die angebliche Zeugin habe in einer ersten Vernehmung eingeräumt, die Feuer am Freitagmorgen gelegt zu haben, teilt die Polizei mit. Sie habe zudem erklärt, am 18. Juni versucht zu haben, im Franziskusweg eine Hecke anzuzünden. Mit den weiteren Brandstiftungen in der Scharnhorststraße wolle die Frau jedoch "nichts zu tun haben".

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier habe einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Verdächtigen und einen Haftbefehl gegen sie erlassen. In ihrem Haus hätten die Ermittler Beweismittel sichergestellt. Das Motiv der Frau sei noch unklar. Der Haftrichter habe den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Trier, auch zu den früheren Bränden, dauern an. Zu klären sei, ob die Frau als Brandstifterin für diese Taten ausgeschlossen werden könne.

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