Gericht bremst Volkswagenkonzern aus

Hermeskeil · Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das Amtsgericht Hermeskeil eine bisher bundesweit praktizierte Geschäftspraxis des Volkswagenkonzerns moniert und die Rechte von Verbrauchern beim Kauf eines Autos gestärkt.

Hermeskeil. Der in der Hochwaldstadt tätige Rechtsanwalt Franz-Josef Weber hat für einen seiner Mandanten einen juristischen Erfolg erzielt. Das Amtsgericht Hermeskeil hat am 10. November ein Urteil erlassen, bei dem es um den Kauf eines Autos ging. Dieser Kauf wurde durch die VW-Bank finanziert. Dabei ist es gängige Praxis, dass drei Verträge geschlossen werden. Neben dem Kontrakt zwischen Autohaus und Käufer wurde ein Rückgaberecht vereinbart. Der Käufer kann sein Auto innerhalb von vier Jahren zurückgeben und erhält dafür einen verbrieften Preis unter der Voraussetzung, dass der PKW in einem altersgemäßen Zustand ist und keine größeren Schäden entstanden sind. Außerdem wurde ein über 48 Monate laufender Darlehensvertrag mit der VW-Bank geschlossen, die durch das Autohaus vertreten wird. Den Anspruch auf den Rückkaufpreis tritt der Käufer darin an die VW-Bank ab. Das Amtsgericht Hermeskeil kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die VW-Bank zunächst gegen den abgetretenen Anspruch auf den Rückkaufspreis vorgehen und sich mit ihren Forderungen an das Autohaus wenden muss. Erst dann kann sie ihre noch offenen Darlehensansprüche gegenüber dem PKW-Käufer geltend machen kann. "Das Amtsgericht hat damit die Verbraucherrechte beim PKW-Kauf gestärkt", so Rechtsanwalt Weber. red

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