Gutachter entscheidet über Schicksal der Linde

Heinzerath · Noch in dieser Woche soll sich ein Baumgutachter die Linde vor der Heinzerather Kirche im Hunsrück ansehen und eine Empfehlung aussprechen, was zu tun ist. Von dem 350 Jahre alten Baum war Ende vergangener Woche ein sechs Meter langer Ast abgefallen.

 Ein Baum höher als der Kirchturm: die alte Linde in Heinzerath. Sie wird kritisch beäugt, weil sie einen Ast verloren hat. TV-Foto: Marion Maier

Ein Baum höher als der Kirchturm: die alte Linde in Heinzerath. Sie wird kritisch beäugt, weil sie einen Ast verloren hat. TV-Foto: Marion Maier

Heinzerath. Die 350 Jahre alte Linde vor der Heinzerather Kirche ist eine imposante Erscheinung. Sie hat einen Stammumfang von mehr als 4,40 Metern und überragt selbst den Turm des benachbarten Gotteshauses.
Der grüne Riese hat ein ganzes Stück Geschichte durchlebt. Derzeit steht er selbst im Mittelpunkt einer kleinen Geschichte. Denn in der Nacht zum Samstag ist ein sechs Meter langer und 22 Zentimeter dicker Ast von ihm abgefallen (der TV berichtete). Er stürzte auf den Weg vor der Kirche - glücklicherweise war niemand da.
Anwohner Bernd Stürmer hat schnell reagiert. Zusammen mit zwei Helfern hat er den Weg vor der Kirche, wo der abgefallene Ast noch immer liegt, mit roten Bändern abgesperrt, um Fußgänger zu schützen. Der Kircheneingang bleibt über einen zweiten Weg erreichbar. "Es muss jetzt was passieren", hat Stürmer mit Hinblick auf den Unfall in Trier gefordert, bei dem eine umgestürzte Kastanie eine Frau erschlagen hat. Laut Stürmer hängen weitere schwere Äste lose im Baum und es kommen Kinder auf dem Weg zur gegenüberliegenden Bushaltestelle an dem Baum vorbei. Auch Besucher der Kirche und des Friedhofs dahinter laufen sonst unter der Linde durch.
Und es passiert etwas. Pastor Markus Weilhammer, Betreuer der Pfarreiengemeinschaft Monzelfeld, zu der auch Heinzerath gehört, hat einen Baumgutachter beauftragt, sich die derzeit blühende Linde anzusehen. Weilhammer: "Der Gutachter will noch diese Woche kommen." Er soll eine Einschätzung abgeben, ob von dem Baum eine Gefährdung ausgeht und ob etwas unternommen werden muss.
Dann muss die untere Naturschutzbehörde, die bei der Kreisverwaltung angesiedelt ist, gefragt werden. Denn die alte Linde ist ein Naturdenkmal und darf nur nach vorheriger Zustimmung der Behörde verändert werden. Doch trotz des besonderen Schutzes wäre eine Fällung notfalls denkbar.
Manuel Follmann, Sprecher der Kreisverwaltung, sagt: "Eine Fällung ist zulässig, wenn nach Prüfung und Feststellung eines Baumgutachters die Verkehrssicherheit durch Rückschnitte nicht mehr hergestellt werden kann." Dazu sei eine eigene Fällgenehmigung der unteren Naturschutzbehörde nötig.
Ansonsten stellt Follmann klar, dass dem Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht für den Baum obliegt und er laut Rechtsprechung zwei Mal jährlich eine Sichtkontrolle bei dem Baum vornehmen muss - einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand.
Zuletzt sei der Baumpfleger im Frühjahr da gewesen und habe die losen Äste nach dem Schneebruch im Winter entfernt, sagt Pastor Weilhammer. Im Winter seien größere Äste abgefallen, zuvor nur kleinere, ergänzt er und widerspricht damit Ortsvorsteher Friedhelm Schlarp. Der hatte moniert, dass in der Vergangenheit mehrfach Äste herabgestürzt seien und trotz Aufforderung nichts passiert sei. mai

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