Kompromiss Doppelplatte

Nachdem die Gestaltung der Rasengräber für mächtig Wirbel in Gusenburg gesorgt hat, haben die Ratsmitglieder Abstand genommen von schlichten, in den Boden eingelassenen, Namensplatten. Nicht alle Ratsmitglieder sind mit der Lösung zufrieden.

Gusenburg. (urs) Nach dem Wirbel um die Gestaltung der Rasengräber auf dem Gusenburger Friedhof hat der Rat nun eine andere Variante abgesegnet. Grundsätze über Bord geschmissen

Mit neun Ja- und einer Neinstimme haben die Ratsmitglieder eine Alternative mit zwei Platten in der Friedhofssatzung verankert. Statt der bisher flach in den Rasen eingelassenen Namensplatte kann künftig auf eine kleine Trägerplatte eine zweite Platte schräg aufgesetzt werden. Für die untere Platte ist eine Größe von 60 Zentimeter Breite und 50 in der Tiefe vorgeschrieben, für die obere Platte eine Größe von 40 mal 40 Zentimetern.Mit dem Kompromiss ist allerdings nicht jeder im Rat glücklich. "Wir schmeißen unsere Grundsätze über Bord", hält ein Gemeinderatsmitglied die ursprüngliche Idee einer schlichten Platte vor Augen. "Es ist eine andere Ruhestätte - aber kein Rasengrab mehr", bedauert er. Ortsbürgermeister Heinz Schuh kann die Vorbehalte etlicher Bürger jedoch verstehen. Schon bei wenigen Zentimetern Schnee sei es schwer, ein bestimmtes Grab zu finden. Davon abgesehen ist er überzeugt, dass es ohne ein Einlenken des Rates "Probleme mit der Belegung von Rasengräbern" gegeben hätte. Immerhin hätten die ursprünglich vorgesehenen, in den Boden eingelassenen Platten für "mächtig Aufstand im Dorf" gesorgt.Doch nicht nur die Rasengrabgestaltung steht an diesem Abend auf der Tagesordnung. Da in den nächsten zwei Wochen die neue Urnenwand errichtet werden soll, müssen die Gebühren dafür festgelegt werden. In Anlehnung an die Satzungen von Hermeskeil und Reinsfeld werden für eine Urnenwandkammer künftig 900 Euro erhoben werden. Der Betrag resultiert aus den 14 000 Euro, die die Urnenwand einschließlich der Fundamente kosten wird. Bei 18 Kammern entfallen davon auf jede einzelne rund 780 Euro Herstellungskosten. Auf Antrag eines Ratsmitglieds wird die Ruhefrist von ansonsten in Gusenburg üblichen 25 Jahren für Urnenwandgrabkammern auf 20 Jahre verkürzt. Hintergrund ist, dass eine für zwei Urnen vorgesehene Kammer ansonsten bis zu 50 Jahre belegt sein könnte.Vorerst vertagt hat der Gemeinderat das Absegnen höherer Ausgaben beim Zweckverband Kindergarten Gusenburg/Grimburg. Gusenburgs Anteil von rund 35 000 Euro resultiert größtenteils aus dem Umbau zum Ganztagskindergarten. Unklarheit bei Landes- und Kreisanteilen

Hinzu kommen die dadurch höheren Personal- und Bewirtschaftungskosten sowie noch ausstehende Landeszuschüsse. Den Ratsmitgliedern nicht bis ins Detail klar sind jedoch Mindereinnahmen bei den Landes- und Kreisanteilen an den Personalkosten. Fraglich ist, was neben den noch strittigen 3550 Euro für die nicht anerkannte Busbegleitung in den 15 260 Euro weiter steckt. Gemeindechef Schuh geht allerdings davon aus, dass dies aus niedrigeren Kinderzahlen resultiert. Wegen des vorherigen pauschalen Ansatzes im Haushalt sei wohl eine Überzahlung erfolgt, die nun zurück erstattet werden müsse.

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