Kulturamt rät: Fehde beenden!

VIERHERRENBORN. Die Übertragung eines öffentlichen Weges an einen Grundbesitzer hat in Vierherrenborn Unverständnis hervorgerufen (der TV berichtete). Die Gemeinde hat rechtliche Schritte eingeleitet. Der Leiter des Kulturamtes Trier, Reinhard Lichtenthal, kann das Verhalten der Ortsgemeinde nicht verstehen. Zur Klärung der Sachlage sollte ein Ortstermin dienen.

 Gespräch am Zaun: Der Leiter des Kulturamtes Trier, Reinhard Lichtenthal, zeigt bei einem Ortstermin einer Pressevertreterin von SWR 4auf, worin seiner Ansicht nach das Problem besteht.Foto: Hans Muth

Gespräch am Zaun: Der Leiter des Kulturamtes Trier, Reinhard Lichtenthal, zeigt bei einem Ortstermin einer Pressevertreterin von SWR 4auf, worin seiner Ansicht nach das Problem besteht.Foto: Hans Muth

Mit von der Partie waren unter anderem Kristina Kubulin vom Radiosender SWR 4, Wiltingens Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger und Erhard Halmer vom Kulturamt Trier. "Die Vorwürfe der Ortsgemeinde Vierherrenborn, dass eine Landumlegung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, entbehren jeder Grundlage", sagte Lichtenthal. "Wir haben einfach ein Wegeteilstück ausgetauscht, haben aber trotzdem die Widmung als Weg belassen und grundbuchrechtlich abgesichert. Die Gemeinde Wiltingen hat dem zugestimmt, da der in Frage stehende Weg im Eigentum der Gemeinde Wiltingen, nicht Vierherrenborn, liegt."Keine Vorfälle bekannt

Auf die Vorwürfe des Gemeindevorstandes gegen den Grundbesitzer, der angeblich alle Besucher barsch von seinem Anwesen vertreibt, reagierte Lichtenthal mit Unverständnis. "Uns sind solche Vorfälle nicht bekannt. Wenn dies tatsächlich der Wahrheit entsprechen sollte, muss ein Nachweis geführt werden. Ich frage mich, wo die verwiesenen Personen sind und warum sie nicht als Zeugen namhaft gemacht wurden. Es gibt Regularien, mit denen solche Verstöße geahndet werden können. Wenn Leute des Weges verwiesen werden, werden wir der Angelegenheit nachgehen."Im Rahmen des ländlichen Bodenordnungs-Verfahrens Wiltingen sei die Zulänglichkeit und Benutzbarkeit der Wegeverbindungen weder eingeschränkt noch erschwert, sagte Lichtenthal. Die bisherige Widmung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr bestehe weiterhin. Zuständig für die Widmung und Regelung der Benutzbarkeit sei die Gemeinde Wiltingen. Lichtentahl verwies auf ein Schreiben der Verbandsgemeinde Kell am See vom 1. Februar 2002. "Zu dieser Zeit hat ein Abstimmungsgespräch in Konz stattgefunden, an dem außer Bürgermeister Winfried Manns Wiltingens Ortsbürgermeister Rommelfanger, der Vierherrenborner Ortsbürgermeister Franz Mersch und dessen Stellvertreter Diethart Klitsch teilnahmen. Die Bedenken der Ortsgemeinde Vierherrenborn, dass sich der Grundbesitzer eventuell nicht an die Vorgaben hält, waren Teil der Diskussion."Bürgermeister Manns habe damals noch einmal festgestellt, dass die öffentliche Widmung für den Grundbesitzer bindend sei. Bis heute seien jedoch keine Verstöße bekannt geworden. "Alle Beteiligten waren mit dem Verfahren einverstanden, auch die Vertreter Vierherrenborns", betont Lichtenthal.Massive Eisentore versperren den Weg

Der Gemeindevorstand Vierherrenborn hatte ebenfalls moniert, dass ein von Besuchern stark frequentierter Naturbereich an privaten Wegen mit massiven Eisentoren versehen wurde und zur Verschandelung der Gegend führe. Das könne der Privatgrundsitzer nach Belieben tun, kommentierte Lichtenthal, doch solle die Gemeinde Vierherrenborn sich an ihre eigene Nase fassen, denn Metalltore habe diese an den gemeindeeigenen Wegen ebenfalls errichtet, wenn auch nicht in dieser massiven Form.Lichtenthal machte keinen Hehl daraus, dass es sich seiner Meinung nach bei den Unstimmigkeiten um eine private Fehde zwischen Vertretern der Gemeinde Vierherrenborn und dem Waldbesitzer handelt, die der Situation nicht dienlich sei. "Der Grundbesitzer hätte das Recht, alle Gatter, die von der Gemeinde errichtet wurden und heute auf seinem Besitztum stehen, einzureißen. Es wäre daher sinnvoll, den Streit beizulegen."

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