"Man kann diesem Krach nicht entfliehen"

Seit 2004 wehren sich die Anlieger der Kapellenstraße in Kell am See gegen die Geräusche, die ein Windrad auf der anderen Seite der Hunsrückhöhenstraße verursacht. Steht die Sonne tief, wirft das Windrad lange Schatten und die Sonne wird zum "Blinklicht".

Kell am See. Gegen das privat betriebene Windrad in Kell am See hat sich nun eine Bürgerinitiative gegründet. Ihr Sprecher, Ludwig Neumann, wandte sich an den TV, um auf das Problem mit der 60 Meter von der Wohnbebauung entfernten Windanlage aufmerksam zu machen. Der Betreiber, Rudolf Schieffer, weist schriftlich darauf hin, dass er sich um eine Behebung der Geräusche bemüht: "Die Getriebezahnräder wurden im Herstellerwerk nachgeschliffen und die Lager erneuert". Ohne Erfolg, wie die Anlieger sagen. Schieffer will weiter an dem Problem arbeiten.Inzwischen kann Anlieger Günter Thees schon am Geräusch fast die Windgeschwindigkeit erkennen. Eigentlich ist Klaus-Dieter Poth ein Befürworter erneuerbarer Energie, aber: "Man kann diesem ständigen Krach nicht entfliehen, höchstens wegfahren." Das sei kein Vergleich zu den Fahrzeuggeräuschen auf der Hunsrückhöhenstraße, erklärt Werner Willems, und Jürgen Biewer macht der Lärm krank: "Für mich ist das eine Katastrophe, regelrecht Folter".

Die Initiative bezweifelt, dass der Betreiber eine Genehmigung für sein Windrad hat. Kritik geht auch in Richtung Gewerbeaufsicht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Trier, die nur bei mäßigem Wind gemessen habe.

Von der Gemeindeverwaltung war zu erfahren: Es wird eine neue Messung geben.

Die Anlage sei nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftig. Der Betreiber sei jedoch verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten.

Die Anwohner fordern eine Messung über einen längeren Zeitraum, damit ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt wird.

Weit weg sollte das Windrad aufgestellt werden. Hintergrund Die Stellungnahme der Gewerbeaufsicht in Trier: Für das Windrad ist laut Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Baugenehmigung erteilt worden. Eine besondere Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sei aufgrund der Größe und Leistung des Rads nicht erforderlich. Das benachbarte Wohngebiet ist als "allgemeines Wohngebiet" (WA-Gebiet) einzustufen. Der Tages-Immisssions-Richtwert beträgt 55 Dezibel (A), der Nachtwert 40 Dezibel (A). Im Rahmen einer Nachbarschaftsbeschwerde im Oktober 2006 wurde im November 2006 eine Lärmmessung durchgeführt. Diese ergab eine Überschreitung des Nachtwertes für das Wohngebiet, der Tageswert wurde eingehalten. Die Reparatur des Getriebes beseitigte geringfügig die Tonhaltigkeit des Windrads. Seitdem wird die Anlage nach Angabe des Betreibers vorwiegend nur tagsüber bei geeigneten Windverhältnissen betrieben. Ein Austauschgetriebe ist nach Mitteilung des Betreibers bestellt. Eine neue Lärmmessung ist nach dem Austausch vorgesehen.

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