Neue Vorsteher im Amt

Die Kindergarten-Zweckverbände Villa Kunterbunt Hermeskeil und Neuhütten haben neue Vorsteher gewählt. In Hermeskeil wird sich der neue Vorsteher, Stadtbürgermeister Udo Moser, demnächst mit der Erweiterung des Hauses beschäftigen müssen.

 Trotz des ansprechenden Äußeren der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ wird der Zweckverband dort einiges investieren müssen. TV-Foto: Ursula Schmieder

Trotz des ansprechenden Äußeren der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ wird der Zweckverband dort einiges investieren müssen. TV-Foto: Ursula Schmieder

Hermeskeil/Neuhütten. (urs) In der Verbandsgemeinde (VG) Hermeskeil gibt es nicht nur Veränderungen im Zweckverband "Kindergarten Gusenburg/Grimburg". Auch die Mitglieder der Zweckverbände "Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Hermeskeil" und "Kindergarten Neuhütten" haben sich zur konstituierenden Sitzung getroffen. Verbandsvorsteher der Hermeskeiler Tagesstätte, getragen von der Stadt und der Gemeinde Damflos, ist nun Stadtbürgermeister Udo Moser. Sein Stellvertreter ist der Damfloser Ortsbürgermeister Joachim Wellenberg. Hermeskeil übernimmt traditionell den Vorsitz, da rund 80 Prozent der Kinder aus dem Stadtgebiet kommen. Die Rechnungsprüfung übernehmen Sabine Bredel und Udo Herz, die wie die beiden Vorsteher einstimmig gewählt wurden.

Ebenso einmütig gingen die Zweckverbandswahlen in Neuhütten über die Bühne. Verbandsvorsteher der Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinden Züsch und Neuhütten, der Standortgemeinde, ist der Neuhüttener Ortsbürgermeister Peter Kretz. Sein Stellvertreter ist Hermann Bernardy, Gemeindechef in Züsch. Die Grundschulstandortgemeinde hat im Gegenzug in der Schule das erste Wort. Als Rechnungsprüfer wurden Michael Engel und Sandra Hein gewählt.

Der Hermeskeiler Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" in der Nähe des Johanneshauses stehen umfangreiche Umbauarbeiten bevor. Um ab 2010, wie gesetzlich festgelegt, auch Zweijährige aufnehmen zu können, muss das Haus erweitert werden. Dabei wird dann ebenfalls berücksichtigt werden, dass ab 2013 auch Einjährige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben.

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