Gewollte Arroganz

Zum Bericht "Ohne Rücksicht und ohne Einsicht" (TV vom 2. September):

Ein Blick in die Abfallsatzung der A.R.T Trier hilft schnell weiter. In geschliffener Juristensprache werden Pflichten des Abfallverursachers verdeutlicht und unmissverständlich klargestellt, welche Rechte er nicht hat. Seitenweise wird alleiniges Entsorgungsrecht begründet und alle entstehenden Kosten dem Abfallverursacher angelastet. Da bleibt kein rechtlicher Raum für Schadenssachbearbeitungen. Ähnlich der bekannten Versicherermentalität werden Schadensangelegenheiten daher reflexhaft abgelehnt.

Offenbar ist die Abfallsatzung juristisch einseitig wasserdicht aufgebaut, so dass die A.R.T erst gar nicht über einen eigenen Juristen verfügen muss. Die Satzung wurde von der Verbandsversammlung aus verdienten Kommunalpolitikern aller im Kreistag/Stadtrat vertretenen Parteien gestaltet und hinterlässt den Eindruck einer gewollten Satzungsarroganz. Die Probleme sind vor Ort oft viel einfacher. In Schillingen sorgt nicht ausgeführtes Quergefälle in der Verkehrsanlage Weidegarten für zusätzliche Glättebildung auf der Straßenfläche. Bei Regen ist mehr Wasser auf der Straße als im Kanal. Da die Gewährleistung der ausführenden Straßenbaufirma noch nicht abgelaufen und die Schlusszahlung noch nicht erfolgt ist, zögert die Verbandsgemeindeverwaltung seit Monaten, mögliche Lösungen zu schaffen. Nach Ablauf der Gewährleistung belasten Sanierungsmaßnahmen bis zur nächsten Ausbaumaßnahme alleine den Haushalt der Ortsgemeinde. Man könnte dem Anlieger (sprich: Gegenpartei) leicht bei der Behebung und Vermeidung von Schäden zur Seite stehen, aber dafür, scheint es, sind die Verbandsgemeindeverwaltung und die Kreisverwaltung nun wirklich nicht da.

Lobenswerte Rücksicht und vertraute Bürgerbehandlung wurde ja bereits bei der Beitragsanforderung gnädig gewährt: Die Vorauszahlung der 2007 fertiggestellten Verkehrsanlage Weidegarten konnte 1986 ohne Baurechtgewährung erfolgreich eingefordert werden. Bei so viel übersichtiger bürgernaher Planung sollte jedem die Einsicht kommen, wann die rücksichtlosen Beschädigungen der A.R.T beseitigt werden. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist bereits in 19 Jahren möglich. Ohne Rücksicht, ohne Einsicht, ohne Aussicht.

Bernhard Berens, Schillingen

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