EHRUNG

Der Minister betonte bei der Verleihung den hohen Stellenwert dieses Ehrenamtes. Mertin: "Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Justiz.

Durch die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. Die gleichberechtigte Mitwirkung von Laienrichtern trägt dazu bei, dass Verhandlungen in einer klaren und für jeden verständlichen Sprache geführt werden. Das erhöht die Akzeptanz der Rechtsprechung." Außerdem brächten ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit ihre speziellen Erfahrungen ein und machten die Rechtsprechung dadurch effizienter, betonte Mertin. Gerade in arbeitsrechtlichen Verfahren seien häufig besondere Kenntnisse über die Gegebenheiten des Arbeitslebens gefragt. Wichtig sei dabei, dass die ehrenamtlichen Richter zu gleichen Teilen aus der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberschaft kämen. Dadurch fänden die unterschiedlichen Sichtweisen Berücksichtigung. Mertin: "Ihre Tätigkeit bescheinigt Ihnen ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl für die Allgemeinheit. Das ist in einer Zeit, in der sich viele nur um sich selbst und nicht mehr um die Belange anderer kümmern, leider alles andere als selbstverständlich", unterstrich Mertin. Wie jedes Ehrenamt bringe auch die ehrenamtliche Richtertätigkeit häufig Opfer und Einschränkungen beruflicher wie persönlicher Art mit sich. "Wer dies in Kauf nimmt und seine Zeit in den Dienst der Gemeinschaft stelle, verdient großen Respekt und Anerkennung", so der Minister.

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