Eine Gemeinde, eine Regel, viele Verstöße

Plakate und Werbebanner, die auf Veranstaltungen hinweisen, sind in den Dörfern der Einheitsgemeinde Morbach verboten. Doch die Regelung wird immer wieder umgangen.

 Was in Morbach verboten ist, ist in Nachbargemeinden alltäglich: ein Werbebanner am Thalfanger Berghof. TV-Foto: Ursula Schmieder

Was in Morbach verboten ist, ist in Nachbargemeinden alltäglich: ein Werbebanner am Thalfanger Berghof. TV-Foto: Ursula Schmieder

Morbach. Die Kritik von Morbachs Wehrführer Joachim Zimmer ist für viele Menschen nachvollziehbar. Seit Jahren ist das wilde Platzieren von Werbebannern oder Plakaten in der Einheitsgemeinde verboten. Doch manche Vereine oder Veranstalter setzen sich immer wieder darüber hinweg, dass solche Werbung nur noch an eigens dafür vorgesehenen Flächen zugelassen ist.

Der einfachste Weg ist, auf private Flächen auszuweichen, wo ein Verbot nur in seltenen Fällen möglich ist. Sehr beliebt ist zum Beispiel ein Zaun neben der Tankstelle Decker. Aber auch mitten im Ort taucht immer mal wieder Werbung auf.

Zimmer hatte unlängst eine Ortsbeiratssitzung genutzt, um an alle Morbacher Ortsvorsteher zu appellieren, auf ihre Vereinsverantwortlichen einzuwirken, damit sie das Verbot beachten. Die Vorsteher hätten ja wohl auch "irgendwas mit der Gemeinde zu tun", so kritisiert er die Strategie des Wegschauens. Sollte eine der Feuerwehren in dieser Form werben, würde der Bürgermeister sicher rasch reagieren. Dennoch sieht Zimmer die Interessen der Feuerwehr in dem Punkt als zweitrangig an. Der Ist-Zustand stört ihn in erster Linie als Ortsbeiratsmitglied. Denn in diesen Gremien sei das seinerzeit doch alles besprochen worden. Der Beweggrund sei damals gewesen, das Ortsbild in Ordnung zu halten.

Nach anfänglichem Unmut über das Verbot schien letztlich selbst der Verzicht auf die beliebten Strohballenpuppen verkraftbar. Ausnahmen macht die Gemeinde mit Blick auf den Gewerbestandort lediglich für Aktionen wie den Morbacher Frühling und Herbst oder die Kirmes.

Betrieben, die im Wettbewerb stünden, könne man eine solche Reglementierung nicht aufbürden, begründet Büroleiter Theo Gätz. Auch im Vorfeld des SWR-Wandertages habe es eine Sonderregelung gegeben. Immerhin habe der Sender täglich für Morbach geworben. In allen anderen Fällen von Werbung - außer unmittelbar an Betrieben - sorgt die Gemeinde laut Gätz umgehend dafür, dass sie rasch entfernt wird.

In den Ortsbezirken bleibe Werbung zwar schon mal etwas länger unangetastet. Doch in Morbach selbst fielen Verstöße kurzfristig auf und seien in spätestens zwei oder drei Tage wieder abgehängt. Ziel des Verbotes sei ja gewesen, Werbung "nicht an jedem Baum" zu haben: "Diese ganzen Plakate liest doch kein Mensch mehr." Einheimische halten sich laut Gätz daher auch daran und nutzen die alternativ von der Gemeinde gebotene Plattform im Mitteilungsblatt.

Werbung in der Tageszeitung wirkt



Eine Nachfrage bei Ortsvereinen scheint das zu bestätigen. "Wir haben das noch nie gemacht", kommentiert der stellvertretende Musikvereinsvorsitzende Manfred Weyand. Der Verein habe gar keine Festivitäten, wegen denen er darauf angewiesen sei, sondern verteile Plakate bei Bedarf eher in den Geschäften. Dass das Verbot ab und an umgangen wird, sollte aber nicht überbewertet werden. Doch richtig findet er es auch nicht: "Normal gilt das gleiche Recht für alle."

Auch der Sportverein hat mit dem Verbot kein Problem. Der Verein habe eigentlich nie mit Bannern geworben, sondern eher auswärtige Veranstalter, sagt Vorsitzender Emil Heinrich: "Wir haben ausreichend große Werbeflächen. Und wenn wir zusätzlich etwas in der Tageszeitung platzieren, zieht das schon gut."

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