Juwi zieht Klage zurück

HORATH. Der Traum von den Horather Windrädern scheint ausgeträumt. Die Firma Juwi beabsichtigte, auf Horather Gemarkung zwölf Windräder zu errichten. Nach der Ablehnung eines Bauantrags beschritt sie den Rechtsweg. Die Klage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.

Den ersten Antrag von Juwi auf die Erstellung von Windrädern in Horath erhielt die Kreisverwaltung in Wittlich im September 2002. Damals ging es um lediglich zwei Räder. Die Kreisverwaltung lehnte ihn ab. Auch vor dem Kreisrechtsausschuss hatte die Firma kein Glück und reichte deshalb eine Klage beim Verwaltungsgericht in Trier ein, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Der Gerichtstermin fand nicht statt.Firma hat noch keinen Prozess verloren

"Es lässt sich nicht jeder Windpark durchsetzen", erklärte Ralf M. Krüger dem Trierischen Volksfreund . Der Jurist bei der Firma Juwi beschreibt die Firmenphilosophie folgendermaßen: "Wir wollen nicht als Prozesshanseln gelten." Man prozessiere nur, wenn die Chancen zu gewinnen hoch seien. Die Firma hat laut Krüger noch keinen Prozess verloren. Unter "hoch" verstehe das Unternehmen 90 Prozent Erfolgsaussichten und mehr. Aber warum hat das Mainzer Unternehmen dann überhaupt Klage eingereicht? Manchmal sei dies aus Gründen der Fristen nötig, "auch wenn wir uns noch nicht abschließend entschieden haben". Zudem sei in der Zwischenzeit der neue Regionalplan rechtskräftig. Krüger weist im Gespräch mit dem TV darauf hin, dass die Gerichte bereits diverse Raumordnungspläne kassiert haben. Der neue Trierer Raumordnungsplan sei "einer der weniger schlechten", wegen der vergleichsweise geringen Erfolgsaussichten habe man sich in Mainz entschieden, den juristischen Weg nicht weiter zu verfolgen.Horather Bürgermeister tief enttäuscht

Beim noch amtierenden Horather Ortsbürgermeister löste diese Nachricht Enttäuschung aus. "Damit muss ich abschließen", versicherte Helmut Schuh, der sich für den Windpark stark gemacht hatte, "aber ich werde es nie vergessen". Die zwölf Windräder waren an zwei Standorten vorgesehen, acht am Standort "Weinplatz" und weitere vier im Areal "Aligtkopf". In der Stellungnahme der Ortsgemeinde hieß es, die Standorte lägen an der Peripherie der Verbandsgemeinde und würden die Interessen anderer Gemeinden an der Peripherie nicht tangieren. Aus der Sicht der Regionalen Planungsgemeinschaft sprach die Lage der Areale im Landschaftsschutzgebiet "Haardtkopf" und in einer Vorrangfläche Wald gegen eine Ausweisung als Windvorrangfläche. Doch zumindest Krüger hatte diese Argumentation nie als zwingend empfunden.

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