Plakatieren streng verboten

MORBACH. In Morbach darf nicht wild plakatiert werden. Daran müssen sich auch die Organisatoren des "Morbacher Herbsts" halten. Eine Ausnahmegenehmigung will die Gemeinde nicht erteilen.

Einsam hängt ein Plakat seitlich der Hunsrück-Höhenstraße. "Morbacher Herbst" steht darauf, und das Programm der Veranstaltung ist aufgelistet - viel zu klein allerdings, als dass es aus einem der vorbeifahrenden Autos lesbar wäre. Doch größer oder umfangreicher dürfen die Veranstalter des Morbacher Herbsts nicht werben. Bis vor wenigen Tagen hatten die Organisatoren vom Gewerbeverein noch auf eine Ausnahmegenehmigung von dem seit Anfang des Jahres in der Gemeinde geltenden Plakatierverbots gehofft - vergebens. So wollten sie beispielsweise einen großen Erntewagen aus Stroh mit einem Werbeschild am Morbacher Kreisverkehr aufstellen. "Ich verstehe die Entscheidung - so schade das für uns ist", sagt Kurt Müllers, Vorstandsmitglied und ehemaliger Vorsitzender des Gewerbevereins. "Ich kann der Verwaltung keinen Vorwurf machen." Auch er habe es als störend empfunden, dass überall Banner gehangen hätten. Auch Nikolaus Gorges, derzeitiger Vorsitzender des Gewerbevereins, hat nichts gegen das Plakatierverbot. "Das hat schon seine Berechtigung", sagt er. Man solle sich aber Gedanken machen, ob Veranstaltungen wie der Morbacher Herbst bei ansprechender Gestaltung der Werbung nicht ausgenommen werden sollten. Schließlich sei der Morbacher Herbst eine Veranstaltung, die der Gemeinde nütze. "Es gibt Großveranstaltungen in der Gemeinde, denen sollte man einen gewissen Werbespielraum geben." Eingeschränkt werden müsse die bei Vereinswerbung, die "auf jedes kleine Festchen" hinweise. Nach der Satzung der Gemeinde Morbach, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, darf nur noch an speziell dafür vorgesehenen Stellen plakatiert werden. Grund für den Beschluss sei der Wildwuchs bei der Bannerwerbung gewesen, sagt Bürgermeister Gregor Eibes. "Am Kreisel hat alles voll gehangen." Eibes betont, dass der Morbacher Herbst und der Morbacher Frühling einen besonderen Rang unter den Veranstaltungen in der Gemeinde hätten und verweist darauf, dass die Gemeinde sie sogar unterstützt. Für den Wunsch der Veranstalter nach zusätzlicher Werbung zeigt der Bürgermeister Verständnis. Es sei aber besser, keine Ausnahme zu machen, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen werde. Schließlich habe man das Plakatierverbot mit Vertretern der Vereine vor der Einführung ausgiebig diskutiert. Außerdem dürften die Vereine zum Ausgleich bereits zwei Wochen im Voraus im Amtsblatt auf ihre Veranstaltungen hinweisen. Beschlossen worden sind die Plakatier-Vorschriften nach Auskunft von Eibes vorerst nur für ein Jahr. Im November will die Gemeinde mit den Betroffenen die Erfahrungen mit der Regelung und über die Notwendigkeit von Änderungen diskutieren.

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