Reiterhof-Betreiber wird verurteilt

Weil er zwei zum Tatzeitpunkt elf und zwölf Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht hat, wurde der Betreiber eines Reiterhofs in der Verbandsgemeinde Rhaunen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Rhaunen/Bad Kreuznach. (rm) Fröhliche Ferien wollten zwei elf und zwölf Jahre alte Mädchen aus Bingen und Cochem auf einem Reiterhof in der Verbandsgemeinde Rhaunen verbringen, doch die vermeintlich idyllische und unkonventionelle Atmosphäre trügte. Schon bald wurden, so die Staatsanwaltschaft, beide Kinder Opfer sexueller Übergriffe des Betreibers.Nun verurteilte das Bad Kreuznacher Landgericht den Betreiber des Reiterhofs wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zuvor hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein den Mann bereits im Mai dieses Jahres in diesem Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legten aber alle Prozessbeteiligten Berufung ein, so dass in zweiter Instanz nun erneut verhandelt werden musste.In dem Fall eines Mädchens ging es um intime Berührungen. Außerdem soll sich der Angeklagte abends nackt an das Bett des Kindes gesetzt haben. Dabei versuchte er, die Hand des Mädchens zu sich zu ziehen, so die Staatsanwaltschaft. Als sich das Kind jedoch dagegen wehrte, ließ der Mann von ihm ab.Einen Freispruch hatte es vom Amtsgericht für den zweiten Fall gegeben, in dem der Angeklagte dem Mädchen einen Zungenkuss gegeben haben soll. Zwar hielt schon damals die psychologische Sachverständige auch in diesem Fall die Aussagen des Mädchens für glaubhaft, doch mochte sich das Gericht dieser Einschätzung nicht anschließen."Ich weiß zwar, dass es zu diesem Vorfall kam, aber an den Ablauf kann ich mich heute nicht mehr genau erinnern", sagte die heute 15-Jährige bereits am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht aus. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, warum ich als elf Jahre altes Kind einem 51-Jährigen einen Zungenkuss hätte geben sollen." Sie sei durch diesen Übergriff so geschockt gewesen, dass sie sich anschließend stundenlang in einer Toilette eingeschlossen habe.Indes bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. Zwar sei es in dem zweiten Fall zu einem Kuss gekommen, doch sei dabei die Initiative von dem Kind ausgegangen. Auch in zweiter Instanz hielt hingegen die psychologische Sachverständige daran fest, dass die beiden Mädchen glaubhafte Angaben gemacht haben. Diese Aussagen würden sich auch mit den Angaben anderer Zeugen decken, unterstrich Staatsanwalt Günter Horn in seinem Plädoyer.Auch wenn die Vorwürfe eher harmlos klängen, so hätten die unangenehmen Erlebnisse auf dem Reiterhof doch einen nachhaltigen und negativen Eindruck bei den Mädchen hinterlassen, unter dem sie zum Teil auch heute noch litten.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen ist, ob die Verteidigung in Revision gehen wird.

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