Unfall an der Mosel mit zwei Toten: Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafen

Trier · Im Prozess gegen eine 36-jährige Frau aus Morbach wegen eines Unfalls mit zwei Toten hat Staatsanwalt Volker Blindert für die Angeklagte eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert.

Die Angeklagte soll ihren Wagen vor über einem Jahr auf der Bundesstraße 53 zwischen Erden und Ürzig (Kreis Bernkastel-Wittlich) laut Anklage absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt haben, um die anderen beiden Insassen und womöglich auch sich zu töten.

Die Mitinsassen der Frau, darunter ihr Ex-Freund, starben seinerzeit, sie selbst wurde schwer verletzt und muss sich seit April wegen Mordes vor dem Trierer Landgericht verantworten.

Von diesem Vorwurf wich Staatsanwalt Blindert am Montag ab, plädierte stattdessen für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Stefan Patzelt, Anwalt eines Opferangehörigen, bedauerte, dass sich die Angeklagte während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte. "Wir hätten gerne mehr darüber erfahren, wie es dazu gekommen ist", sagte Patzelt in seinem Plädoyer.

Der Idar-Obersteiner Rechtsanwalt Martin Sälzer, der den Vater der im Wagen getöteten 32-Jährigen vertritt, warf der Angeklagten vor, ihr sei keinerlei persönliche Betroffenheit anzumerken. Piere Wolff, einer der beiden Verteidiger der Angeklagten, sagte, es gebe weder Anhaltspunkte für einen Mord noch für eine fahrlässige Tötung. Warum der Wagen seiner Mandantin auf die andere Fahrbahn geraten sei, "konnten wir nicht feststellen". Er plädierte auf Freispruch.

Verteidiger Michael Rehberger warf der Polizei einseitige Ermittlungen vor. Auch er forderte Freispruch und beantragte die Aufhebung des Haftbefehls.

Die seit Anfang November in Untersuchungshaft sitzende Frau hat sich im Prozess bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Laut einer Gutachterin ist sie drogenabhängig. Das Urteil der drei Berufs- und zwei Laienrichter wird am nächsten Montag verkündet. Haftstrafen über zwei Jahr können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

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