Urteil steht noch aus

Noch kein Urteil fällten die Richter am Trierer Verwaltungsgericht am Mittwoch im Neunkirchener Bahnschwellen-Prozess. Die Diskussion im Gerichtssaal war dennoch aufschlussreich.

Neunkirchen/Trier. Die Verbandsgemeinde Thalfang soll einschreiten, damit 28 mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen, die ein Ehepaar zur Umzäunung einer Pferdekoppel verwendet, entfernt werden. Das ist die Auffassung von Ortbürgermeister Richard Pestemer, der die Gemeinde Neunkirchen in dieser Sache vertritt. Im Zentrum seiner Kritik stand allerdings die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in der Sache. Ortsbürgermeister Richard Pestemer vertrat am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Trier die Gemeinde allein, nachdem ihm die Richter in einer früheren Sitzung den Beistand Klaus Münch versagt hatten. Das Gericht hatte Münch die "Fähigkeit zum sachgemäßen Vortrag" abgesprochen. Dagegen waren Pestemer und Münch vors Oberverwaltungsgericht in Koblenz gezogen. Dort schloss man sich der Entscheidung der Trierer Kollegen an. Für den Neunkirchener Dorf-Chef ist die Rechtslage eindeutig. Nach der Bundes-Chemikalienverordnung sei das Verwenden von mit Teeröl imprägnierten Bahnschwellen unzulässig. "Daran gibt es nichts zu rütteln, weder von der Kreis-, noch von der Verbandsgemeinde-Verwaltung."Pestemer greift Landrätin an

Niemand könne sich herausreden, das Problem falle nicht in seinen Kompetenzbereich. Das allerdings sah Richter Reinhard Dierkes völlig anders. Es gebe im Land eine klare Behördenstruktur. Zuständig sei in diesem Fall die Kreisverwaltung."Ich muss hinnehmen, dass Unrecht nicht verfolgt wird", empörte sich Pestemer daraufhin und kritisierte in diesem Zusammenhang die Landrätin Beate Läsch-Weber. Sie habe bei der Entscheidung, dass das Gros der Pfähle stehen bleiben dürfe, einen Ermessensspielraum in Anspruch genommen, den sie nicht habe. Nur vier Schwellen in Wassernähe mussten damals beseitigt werden. Warum er denn die Klage gegen die Kreisverwaltung zurückgezogen habe, fragte Dierkes. Denn in gleicher Sache war Neunkirchen auch gegen den Kreis vorgegangen, hatte die Klage allerdings nicht weiter verfolgt. Nicht aus jedem Behördenfehler resultiere ein durchsetzbarer Anspruch, belehrte der Richter weiter. Ansonsten gebe es auch den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde. Ob Pestemer gegen die Landrätin zu diesem Mittel greift, will er sich "gut überlegen". Im Gerichtsaal appellierte er an das anwesende Ehepaar, die Pfähle zu entfernen. Doch dieses beruft sich darauf, den Anordnungen der zuständigen Kreisverwaltung nachgekommen zu sein. Das Urteil wird den Parteien zugestellt.

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