Veto-Recht für Thalfang

THALFANG. Der Zweckverband der zwölf Gemeinden hat eine neue Verbandsordnung beschlossen. Darin wurde die Stellung der Gemeinde Thalfang gestärkt. Sie erhält ein Veto-Recht.

Es ist die erste Änderung nach 21 Jahren: Der Zweckverband der zwölf Gemeinden hat auf seiner vergangenen Sitzung die zweite Neufassung der Verbandsordnung mit zehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgesegnet. Dabei wurde die Stellung der Gemeinde Thalfang gestärkt. Keine Entscheidung des Zweckverbands kann jetzt ohne ihre Zustimmung getroffen werden. "Im Laufe der Jahre hat sich ein hoher Finanzierungsanteil von Thalfang entwickelt. Deshalb wurde die Neuerung notwendig",erklärte Michael Suska von der Verbandsgemeinde-Verwaltung Thalfang. Die Entscheidungen, die von dieser Neuregelung betroffen sind, betreffen die Bereiche Kindergarten- und Friedhofswesen. Dort kann Thalfang im Zweckverband Entscheidungen blockieren, da die Gemeinde nach einem Verteilungsschlüssel 53 der 94 Stimmen im Kindergartenwesen und 57 von 96 Stimmen im Friedhofswesen hat. Der Stimmenanteil wurde jeweils nach den durchschnittlich aufgebrachten Betriebskostenanteilen der vergangenen zehn Jahre berechnet. Laut Franz-Josef Gasper, Ortsbürgermeister von Thalfang, war diese Neuregelung auch nötig. "Sonst hättet ihr beschließen können, dass der Kindergarten in Thalfang abgerissen wird, obwohl er auf unserer Gemeindefläche steht", sagte Gasper in Richtung seiner Bürgermeister-Kollegen. "Minderheiten-Schutz" für Märker Dörfer

Thalfang kann allerdings keine Entscheidungen gegen den Willen der anderen zehn Mitglieder durchsetzen. Denn: "Wir haben in der neuen Verbandsordnung auch einen Minderheitenschutz eingeführt", betonte Michael Suska. Das heißt: Alle Beschlüsse benötigen nicht nur die Mehrheit der bei der jeweiligen Versammlung anwesenden Stimmen, sondern auch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. So bräuchte Thalfang, wenn die Gemeinde einen Beschluss durchsetzen will, noch die Zustimmung von fünf weiteren Gemeinden. "Der Minderheitenschutz wurde von der Kommunalaufsicht in dieser Form gefordert", sagte Suska. In der ersten Fassung der Neuordnung sei lediglich eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen gewesen. Neben der neuen Regel der Beschlussfassung gab es noch weitere Änderungen der Verbandsordnung. "Wir haben auch viele Klarheiten festgehalten, die vorher nicht fixiert wurden", meinte Suska weiter. Dazu gehören zum Beispiel die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.vg-thalfang.de. Die neue Verbandsordnung geht jetzt in die Gemeinderäte der Mitglieds-orte, wo sie ebenfalls abgesegnet werden muss. In der Versammlung des Zweckverbands haben die Gemeinden zudem festgelegt, dass in Zukunft Rasengrabstätten und Urnen-Rasengrabstätten erlaubt sind. Die Streichung der Doppelgräber wurde dagegen nicht diskutiert. Weiterhin beschloss man, einen Laubsauger für den Friedhof anzuschaffen und einen zweiten Rettungsweg für einen Gruppenraum in der Kindertagesstätte Regenbogen für 20 000 Euro zu bauen.

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