EXTRA

Die Gemeinde Morbach ist der neue Eigentümer der alten Schule in Gonzerath. Der TV hakte beim Morbacher Bürgermeister Gregor Eibes nach, wie es dazu kam und wie es weitergeht. Warum ist der Rückkauf ohne Einverständnis des bisherigen Eigentümers möglich?

Der Geschäftsmann Peter Landwehrmann hatte sich beim Kauf vor fünf Jahren verpflichtet, die vorhandene Immobilie in ein bezugsfertiges Wohn- und Geschäftshaus umzubauen, erklärt Eibes. Für den Fall, dass dieser der Verpflichtung nicht nachkäme, hatte er der Gemeinde eine Vollmacht gegeben. Auf der Basis habe der Eintrag ins Grundbuch vorgenommen werden können. So wurde die Gemeinde wieder Eigentümerin. Aber: "Die Frage des Besitzes ist separat zu klären", führt der Bürgermeister weiter aus. Denn der Besitzer sei derjenige, der die Verfügungsgewalt über eine Sache ausübe, in dem Fall der Geschäftsmann. Am Freitag sei dieser aufgefordert worden, der Gemeinde den Besitz am Grundstück einzuräumen und die Immobilie bis zum 16. April herauszugeben. Hat die Gemeinde Geld gezahlt? Grundsätzlich muss laut Eibes der ursprüngliche Kaufpreis, 205 000 Mark, zurückgezahlt werden. Allerdings habe die Gemeinde "Wertminderung wegen Bauschäden geltend gemacht". Es werde erst gezahlt, wenn die Immobilie geräumt sei. Muss die NPD jetzt ausziehen? Grundsätzlich gelte die Regel "Kauf bricht nicht Miete". Allerdings sei der bisherige Eigentümer in der alten Schule nicht gemeldet. Lediglich der NPD-Funktionär Sascha Wagner habe dort seinen zweiten Wohnsitz. Eibes ist nicht bekannt, ob ein Mietvertrag mit der NPD existiert. "Trotz dieses Risikos haben wir von unserem Recht Gebrauch gemacht", sagt er weiter. Man habe als Eigentümer andere Möglichkeiten. Man könne ein Mietverhältnis kündigen, Eigenbedarf anmelden oder baurechtlich tätig werden. Der Bürgermeister geht davon aus, dass die Gemeinde die "Errichtung des Schulungszentrums verhindern kann". (iro)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort