Bald keine Grauzone mehr im Grünen

Konz-Oberemmel · Der Ortsbeirat Konz-Oberemmel hat einen Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Auf dem Schanzgraben auf den Weg gebracht. Damit wird der rechtlich unklare Status der 60 Häuser in dem Gebiet beendet. Zudem könnte der Plan es ermöglichen, dass die 16 noch freien Grundstücke der Stadt bebaut werden.

 Ein Dorf für sich: Dieser Lageplan für Besucher zeigt die heutige Struktur der Wochenendhaussiedlung. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Ein Dorf für sich: Dieser Lageplan für Besucher zeigt die heutige Struktur der Wochenendhaussiedlung. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Konz-Oberemmel. Baurechtlich auf Sand gebaut sind derzeit rund 60 Wochenendhäuser in der Gemarkung Auf dem Schanzgraben in Konz-Oberemmel. Grund: Für das Gelände im Außenbereich gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. In den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte es den Ansatz für einen Schanzgraben-Bebauungsplan gegeben, der aber nicht bis zur Rechtsreife entwickelt wurde. Die genehmigten Bauten dort stehen somit bis heute in einer rechtlichen Grauzone und genießen lediglich Bestandsschutz. Den Eigentümern ist es daher nicht möglich, den alten Bau abzureißen und durch einen neuen zu ersetzen - die Genehmigung für den Neubau könnte nicht erteilt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass eins der Gebäude etwa durch Feuer zerstört würde. Sein Wiederaufbau wäre nicht möglich. Hinzu kommt, dass 16 noch freie Grundstücke im Eigentum der Stadt Konz derzeit nicht bebaut werden können und damit für die Stadt im Prinzip wertlos sind.Expertin stellt Plan vor


Dem wollte der Konzer Stadtrat mit einem sogenannten vereinfachten Bebauungsplanverfahren abhelfen und hatte für den Ortsteil Oberemmel die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wochenendhausgebiet beschlossen. In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats Konz-Oberemmel stellten die beauftragten Planer, Architekt Hans-Peter Stolz und Landschaftsarchitektin Margit Högner, den Entwurf des Bebauungsplans vor, in den die schon bestehende Einzelbebauung eins zu eins übernommen werden soll.
Der Plan enthält die detailgenaue Festlegung von Grundstücks- und Gebäudeumfängen, die Gestaltung der Bauten, ihrer Nebenanlagen und die Bepflanzung der unbebauten Grundstücksflächen. Wichtige Eckdaten: Die Mindestgrundstücksfläche beträgt 1200 Quadratmeter, die Grundfläche eines Wochenendhauses darf ohne Nebenanlagen maximal 90 Quadratmeter umfassen. Pro Grundstück ist nur ein Wochenendhaus mit höchstens einem Vollgeschoss erlaubt.
Bestandsschutz gilt für bis zum 13. Oktober 2012 errichtete Gebäude und Anlagen, die davon abweichen. Der Bau von Garagen ist nicht zulässig. Auch Carports sollten untersagt werden - dieser Passus wurde jedoch auf Antrag aus dem Rat gestrichen, denn "warum soll das Auto nicht offen unter einem Dach stehen dürfen". Weiter im Planentwurf enthalten sind Gestaltungsvorgaben für Dächer, Fassaden, Bepflanzung und Mauern. Da es sich nur um eine Wochenendhaussiedlung handelt, gelten andere Standards für die Versorgungsinfrastruktur: keine öffentliche Wasserversorgung - die Bewohner müssen ihr Trinkwasser selbst heranschaffen. Keine Kanalisation, sondern wasserdichte Sammelgruben, die regelmäßig geleert werden müssen. Das Oberflächenwasser läuft in Rückhalteflächen, was heute auch bei "normalen" Neubaugebieten üblich ist.Rückzugsgebiet für Kleintiere


Eine größere Biotopfläche am Rand soll als Brutgebiet für heimische Vögel und als Rückzugsgebiet für andere Kleintiere unverändert bleiben. Hinzu kommen mehrere dicht bewachsene Reservate im inneren Siedlungsbereich, die auch künftig nicht verändert werden dürfen.
Nach kleineren Änderungswünschen aus dem Rat hat das Gremium die Vorlage einstimmig angenommen. Das Bebauungsplanverfahren tritt nun in die Offenlage ein, bei der Kritik und Anregungen vorgetragen werden können. Danach hat der Konzer Stadtrat den Ball.Meinung

Ende des Schattenreichs
Es wird Zeit, dass dem über 40 Jahre währenden Schattenreich auf dem Oberemmeler Schanzgraben per Bebauungsplan ein Ende bereitet wird. Die Gebäudeeigentümer auf noch rechtlich wackeligem Terrain erhalten so Bestandssicherheit für den Fall, dass sie abreißen und neue Häuser bauen wollen. Sie erlangen zudem Rechtsicherheit, sollte ihr Gebäude zum Beispiel durch ein Feuer zerstört werden. Hinzu kommen die noch 16 freien Grundstücke im Eigentum der Stadt Konz, die bisher rechtlich nicht bebaubar sind und damit unverkäuflich. Für die Kommune sind sie bisher totes öffentliches Kapital. Jetzt, wo endlich feststeht, was mit den Grundstücken gemacht werden darf, können die Flächen endlich verkauft werden. Und Bedenkenträger, die wege n des bebaubaren Gebiets Eingriffe in die Natur befürchten, kommen ohnehin Jahrzehnte zu spät. Das Areal ist längst zum größten Teil bebaut - und dabei aber von den Wochenendhausbesitzern auch mit vielfältigem Grün bepflanzt worden. Amsel, Rotkehlchen, Fink und Co. finden in den künstlich angelegten Hecken- und Strauchflächen Schutz und Nahrung. Mehr als auf den bewirtschafteten Äckern ringsum. trier@volksfreund.de

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