Geldstrafe nach handfestem Streit mit Polizei

Konz/Saarburg · Ein 26-jähriger Kongolese und seine 25-jährige Freundin, eine Afro-Deutsche, haben sich vor Gericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidung verantwortet. Jetzt erwartet beide eine Geldstrafe. Angebliche rassistische Beleidigungen spielten vor Gericht keine zentrale Rolle mehr.

90 und 60 Tagessätze à zehn Euro, beantragt Staatsanwältin Frauke Straaten am Montag im großen Verhandlungssaal des Amtsgerichts Saarburg. Angeklagt sind ein 26-Jähriger und seine Freundin. Die beiden sollen sich einer Festnahme widersetzt, Polizeibeamte verletzt und beleidigt haben. Nachdem am ersten Verhandlungstag Anfang Dezember sechs Zeugen ausgesagt haben, sollen am Montag eigentlich die Plädoyers und das Urteil folgen. Doch jetzt entscheidet Richterin Ingrid Ballmann im schriftlichen Verfahren über die Höhe der Geldstrafe. Staatsanwältin Straaten hat diese Verfahrensweise per Strafbefehl beantragt (siehe Extra), weil beide Angeklagten krankheitsbedingt nicht zum Verfahren kommen konnten.

Mit Schlagstock und Pfefferspray

Das Pikante an dem Fall vom vergangenen November: Der Angeklagte, ein Kongolese, der seit 24 Jahren in Deutschland lebt, wendete sich über Facebook und mehrere Medien an die Öffentlichkeit, nachdem er bei einer Polizeikontrolle festgenommen worden war. Die beiden Polizeibeamten hätten ihn rassistisch beleidigt (Zitat: "Geh zurück in dein Land!") und seine schwangere Freundin mit einem Schlagstock und Pfefferspray malträtiert ("Kontroverse um Polizeigewalt", TV vom 22. November 2013).

Vor Gericht sind jedoch der Kongolese und seine Freundin angeklagt - nicht die beiden Polizisten. Interne Ermittlungen haben die Rassismusvorwürfe laut Polizei widerlegt. Sogar Polizeipräsident Lothar Schömann hatte sich 2013 zu Wort gemeldet und seine Beamten verteidigt. Der Angeklagte habe die Polizisten, die ruhig geblieben seien, als Nazi8schweine, Nazis und Rassisten beschimpft ("Polizei weist Rassismus-Vorwürfe zurück", TV vom 30. November 2013). Ähnlich schilderte auch ein Augenzeuge im Gericht den Vorfall. Eine völlig harmlose Situation sei eskaliert.

Die Rassismusvorwürfe spielten weder vor Gericht noch in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Rolle. Der Angeklagte habe diese Vorwürfe nur in den Medien erhoben. "Gegenüber den Ermittlungsbehörden hatte er eine entsprechende Behauptung nicht aufgestellt", beantwortet der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen eine schriftliche TV-Anfrage. Während der Ermittlungen wegen der Vorwürfe gegen ihn habe er nichts dazu gesagt. Gegen die beteiligten Beamten seien auch keine Strafanträge gestellt worden. Deshalb sei kein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet worden.

Die Freundin des Angeklagten hatte die Beamten jedoch wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung angezeigt. "Das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde eingestellt, weil ein strafbares Verhalten nicht feststellbar war", sagt Fritzen.

Ob die Verteidigerin des Angeklagten, Anna Karoline Bachmann, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, steht noch nicht fest. "Unterm Strich haben beide Parteien nicht besonnen reagiert", meint sie. Vor Gericht sei auch klargeworden, dass einer der Beamten den Satz "Wenn du hier nicht zufrieden bist, geht zurück in dein Land!" gesagt habe. Eine Frist für eine mögliche Anzeige wegen Beleidigung gegen die Beamten sei allerdings abgelaufen.Extra Strafbefehl

Ist das Verfahren vor Gericht eröffnet, so kann die Staatsanwaltschaft nur in bestimmten Fällen einen Strafbefehlsantrag stellen. Dazu müssen die Ermittlungsergebnisse so eindeutig sein, dass keine weitere Verhandlung nötig ist. Im aktuellen Fall kommt hinzu, dass ein Termin wegen der Abwesenheit des Angeklagten ausgefallen ist. Mit Strafbefehlen können nur Geldstrafen, Führerscheinentzüge, Verwarnungen oder Ähnliches verhängt werden. Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr dürfen nur per Strafbefehl verhängt werden, wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat. Quelle: Strafgesetzbuch § 407, 408, 408a

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