Warum drei Verbandsgemeinden jetzt auch Anlagen in Kernzonen planen können

Konz/Saarburg/Kell am See · Alles wieder zurück auf Los: Das Land will jetzt doch unter bestimmten Voraussetzungen Windräder in den Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück zulassen. Bisher war dort der Bau von Gewerbeanlagen grundsätzlich verboten. Betroffen von dieser Entscheidung sind Flächen in den Verbandsgemeinden Saarburg, Kell am See und Konz.

Warum drei Verbandsgemeinden jetzt auch Anlagen in Kernzonen planen können
Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimmling ("TV-Upload kimmling"

Konz/Saarburg/Kell am See. Das Land will bis zum Jahr 2020 auf zwei Prozent der Landesfläche Windanlagen errichten. Dadurch soll im Vergleich zum Jahr 2010 die Menge des erzeugten Windstroms verfünffacht werden. Um aber zu verhindern, dass es einen ungesteuerten Wildwuchs an Windrädern gibt, überarbeiten derzeit die Verbandsgemeinden Saarburg, Kell und Konz ihre Flächennutzungspläne (FNP).Sieben Kernzonen


Dabei spielen auch mögliche Standorte von Anlagen in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück (siehe Extra) eine Rolle. Während das Saarland keine Kernzonen kennt, gibt es davon im rheinland-pfälzischen Teil des Naturparks sieben. In ihnen war bisher laut einer Verordnung aus dem Jahr 1980 das "Errichten gewerblicher Anlagen" verboten. Dass die oberste Landesnaturschutzbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, nicht mehr an dieser strikten Regelung festhält, ist schon längere Zeit bekannt. Nun hat die SGD aber klargestellt, wie sie die Genehmigung entsprechender Flächen für die mögliche Nutzung von Windkraft prüfen will.

In einem dreistufigen Verfahren untersucht die SGD Nord, ob öffentliche Interessen die Aufhebung eines Bauverbots in den Kernzonen rechtfertigen und Belange des Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege dem nicht entgegenstehen. Im ersten Schritt prüft die Behörde, ob die Verbandsgemeinden auch ohne Ausweisung von Standorten in Kernzonen die Zwei-Prozent-Quote erfüllen. Als Nächstes untersucht die Aufsichtsbehörde die Lage der Windkraftstandorte innerhalb der besonders geschützten Bereiche. Zum Schluss beurteilt die SGD Nord die Schutzwürdigkeit der angedachten Flächen. Hierbei berücksichtigt die Behörde auch etwaige Vorbelastungen wie beispielsweise Lärm durch Straßenverkehr oder optische Beeinträchtigungen.

Für die Verbandsgemeinde Saarburg bedeutet die Ankündigung der SGD, dass die bislang für Windkraftanlagen favorisierten Standorte für Windräder im Bereich Irsch/Serrig sowie Freudenburg wegen ihrer Lage in der Kernzone Saartal-Leukbachtal des Naturparks Saar-Hunsrück noch mal genauer zu untersuchen sind. Darauf hat auch der Stadtrat Saarburg in seiner jüngsten Sitzung hingewiesen. Ob die fünf Windräder am Judenkopf (Gemeinde Losheim-Britten, Saarland) sowie geplanten Anlagen bei Britten und Faha im Saarland als Vorbelastung einzustufen sind, ist derzeit offen.

Problematischer sieht die Situation in der VG Kell aus. Nach langem Hin und Her hatte sich der dortige Rat auf zwei mögliche Flächen für Windkraft geeinigt - zum einen den Zerfer Wald und zum anderen der Teufelskopf bei Waldweiler. Der Haken an der Sache: Beide Standorte liegen größtenteils in der Naturpark-Kernzone. Es gibt also nach aktuellem Planungsstand "keine Ausweichstandorte", wie es VG-Chef Martin Alten formuliert. Das FNP-Verfahren ist in Kell aber noch nicht so weit vorangeschritten, dass bereits die Stellungnahmen von Behörden, also auch der SGD, eingeholt werden. Es fehlen noch diverse Gutachten - etwa zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Ein Antrag auf Befreiung vom Bauverbot in der Kernzone liegt der SGD auch noch nicht vor, so Stasch. Offen ist somit zurzeit, ob die bereits bestehenden vier Räder am Schimmelkopf (Gemeinde Weiskirchen, Saarland) in unmittelbarer Nähe des Teufelskopfes als "Vorbelastung" gewertet werden.

In der Verbandsgemeinde Konz wurde nahe Onsdorf eine Fläche, die grundsätzlich für Windräder geeignet gewesen wäre, als Standort für Windkraft ausgeschlossen. Der Verbandsgemeinderat hat zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Kriterien definiert, die Windkraft ausschließen. "Die Thematik der Kernzonen des Naturparks wurden nach der ersten Beteiligungsstufe erkannt", sagt Birgit Pfaus-Ravida, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kernzonen seien dann im Juli 2015 als Ausschlusskriterium definiert worden. Deshalb komme der Bereich nicht mehr für Windkraft infrage. "Derzeit erarbeiten die beauftragten Planungsbüros den Umweltbericht, insbesondere werden hier artenschutzrechtliche Aspekte und die Betroffenheit des Landschaftsbildes geprüft", erklärt Pfaus-Ravida weiter. Das Ziel sei, in die förmliche Offenlage zu gehen.

Über den Windkraftstandort entlang der ehemaligen Bundesstraße 52 (seit 1. Januar herabgestuft zur Landesstraße 151) zwischen Osburg und Reinsfeld entscheidet der Verbandsgemeinderat Ruwer am 16. Dezember. Gegen den Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich den Bau von Windrädern vorsieht, liegen 600 Anmerkungen vor. Rund 90 Prozent kommen vom Verein Gegenwind.Extra

Im Landkreis Trier-Saarburg sind im Naturpark vier Kernzonen ausgewiesen. Das sind das Mannebachtal (mit Flächen in den Ortsgemeinden Tawern, Wawern, Nittel, Onsdorf und Mannebach), das Saartal-Leukbachtal (mit Flächen in den Ortsgemeinden Trassem, Freudenburg, Kirf, Serrig, Kastel-Staadt, Taben-Rodt, Irsch und Greimerath), der westliche Teil des Schwarzwälder Hochwaldes (mit Flächen in den Ortsgemeinden Greimerath, Zerf, Mandern und Waldweiler) sowie der Osburger Hochwald (mit Flächen in den Ortsgemeinden Hentern, Schillingen, Mandern, Heddert, Hinzenburg, Kell am See, Holzerath, Osburg, Farschweiler, Beuren, Reinsfeld und Pölert). Außerdem gehört die Ortsgemeinde Damflos zur Kernzone östlicher Teil des Schwarzwälder Hochwaldes. Hier ist der Bau von Windanlagen unzulässig, da dieser Bereich auch Teil des Nationalparks Hunsrück-Hochwald ist. itz

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