Am 31. März läuft die Frist ab

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Wer im Jahre 2003 den amtlichen Flächennachweis für die Agrarförderung nicht geführt hat, aber einen der folgenden Anträge im Jahre 2004 stellen will, sollte sich - um Nachteile zu vermeiden - umgehend an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wenden.

Dies gilt auch für Landwirte, die im Jahre 2003 keinen Antrag für die oben genannten Agrarfördermaßnahmen gestellt beziehungsweise keine Antragsunterlagen erhalten haben. Bei dem Antragsverfahren 2004 handelt es sich um Förderungen wie: - Flächenzahlungen 2004 nach der Flächenzahlungs-Verordnung sowie der Prämien für Eiweißpflanzen und Energiepflanzen, - Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2004 (AGZ), - Antragsverfahren auf Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen (FUL) / Steil- und Steilstlagenförderung 2004 ist wieder eröffnet. Landwirte und Winzer, die bereits im Vorjahr einen Antrag für oben genannte Agrarfördermaßnahmen bei der Kreisverwaltung gestellt haben, haben die entsprechenden Antragsunterlagen für das Jahr 2004 mit der Post erhalten. Der Nachweis aller Flächen des Unternehmens muss grundsätzlich mit dem Flächennachweis Agrarförderung geführt werden. Mit den Antragsunterlagen erhalten die Antragssteller einen vorbereiteten Flächennachweis. Darin sind die Katasterangaben des Vorjahres und die vorjährige Flächennutzung enthalten. Dieser vorbereitete Flächennachweis ist vom Landwirt auf den aktuellen Stand für das Jahr 2004 fortzuschreiben. Flächenzugänge sind im Flächennachweis nachzutragen beziehungsweise Flächenabgänge sind zu streichen. Der fortgeschriebene Flächennachweis Agrarförderung, der Antrag Agrarförderung 2004 und die jeweiligen Anlagen zum Antrag Agrarförderung 2004 müssen bis spätestens 31. März bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, vorliegen. Informationen: Agnes Hahn, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14-421.

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