Andere Regeln

Für die weiterführenden Schulen gelten andere Beurteilungskriterien bei der Schülerbeförderung als für Grundschulen. Laut Schwachstellen-Analyse des Kreises werden auch dort die Vorgaben bis auf wenige Ausnahmen eingehalten.

Wittlich. (mai) Für Hauptschulen, Regionale Schulen und Duale Oberschulen ist laut Richtlinien des Kreises Bernkastel-Wittlich eine Fahrzeit von 60 Minuten zulässig. Diese wird laut Bericht der Kreisverwaltung an allen Schulen eingehalten. Die maximale Wartezeit zwischen Busankunft oder Abfahrt und der Unterrichtszeit an diesen Schulen beträgt 30 Minuten. Sie wird laut Untersuchung ebenfalls eingehalten mit ganz wenigen Ausnahmen. Längste Überschreitung: sieben Minuten.

Die Inanpsruchnahme von Stehplätzen ist laut Richtlinien für Schüler der Hauptschulen, Regionale Schulen und Duale Oberschulen bis zu 30 Minuten während der Fahrt zumutbar. In diesem Bereich wurden keine Verstöße gegen die Richtlinien festgestellt mit einer Ausnahme. Überschreitung: drei Minuten.

Für Schüler der Realschulen und Gymnasien gelten andere Maßstäbe. Bei ihnen darf nach Auffassung der Verwaltung die Fahrzeit von maximal 60 Minuten um 20 Prozent, also zwölf Minuten überschritten werden. Dies passiert laut Untersuchung nicht bei den Fahrten zu den nächstgelegenen Schulen im Kreis.

Bei den Wartezeiten vor und nach dem Unterricht hält die Verwaltung ebenfalls eine 20-prozentige Überschreitung der für Hauptschulen festgelegten 30 Minuten (dies entspricht sechs Minuten) für vertretbar. Bis auf zwei Ausnahmen werden diese Vorgaben eingehalten, ergab die Untersuchung.

Zu den Ausnahmen zählen acht Schüler aus Horbruch, die 42 Minuten auf den Unterrichtsbeginn der Morbacher Realschule warten müssen.

Die Verwaltung will in diesem Punkt die Entwicklung der Integrierten Gesamtschule abwarten und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Gymnasiasten und Realschüler kann laut Richtlinien zugemutet werden, bis zu 36 Minuten während der Fahrt zu stehen. Wiederum ergab die Untersuchung des Kreises keinen Verstoß gegen diese Regel.

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