Damit Erben nicht zu Streithähnen werden

WITTLICH. Niemand denkt gerne an den Tod. Auch deshalb werden wohl so wenig Testamente verfasst. Doch ein Testament kann den so häufig unter Erben auftretenden Streit verhindern helfen.

"Vertragt ihr euch noch oder habt ihr schon geteilt?" Dieser unter Juristen geläufige Spruch spiegelt eine all zu häufige Situation unter Erben wider: Geht es darum, das Erbe aufzuteilen, gibt es Zoff. Doch das muss nicht sein. Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn ein Testament klar regelt, wer was erbt. Alfred Lobüscher, Geschäftleiter des Amtsgerichts Wittlich, ergänzt: "Eltern sollten zu Lebzeiten mit ihren Kindern auch offen über das Erbe sprechen. Eltern sind Integrationsfiguren." Stefan Wenz, als Rechtspfleger am Amtsgericht in Wittlich für Nachlasssachen zuständig, rät, ein Testament möglichst beim Notar beurkunden zu lassen. "Die Beratung dort ist wichtig und ein Notar dokumentiert den Willen des Betroffenen wirklich eindeutig." Denn Juristen sprechen eine eigene Sprache und das Alltagsdeutsch ist juristisch gesehen oft nicht eindeutig. Zudem könne ein notarielles Testament den Erben Ausgaben ersparen, weil es gegebenenfalls den Erbschein (siehe Extra) überflüssig macht. Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, selbst ein Testament abzufassen. Das muss allerdings komplett handschriftlich erfolgen, mit Unterschrift und am besten auch mit Datum. Wenz: "Da hatten wir schon alles mögliche, selbst auf der Rückseite einer Quittung hat jemand schon seinen letzten Willen dokumentiert." Wichtig ist, dass der aufgeschriebene letzte Wille nach dem Tod gut zu finden ist. Wenz: "Eine Todsünde ist es, das Testament ins Bankschließfach zu legen, da kommt man nicht mehr dran." Ratsam wäre es, das Dokument - so wie es bei notariellen Testamenten üblich ist - gegen eine relativ geringe Gebühr beim Amtsgericht aufbewahren zu lassen. Über das Standesamt wird das Gericht automatisch vom Tod des Testators informiert. Doch was passiert im Todesfall, wenn es kein Testament gibt? In diesem Fall, den Stefan Wenz als den Regelfall bezeichnet, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenz: "Sie richtet sich in erster Linie nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Ehegatten- beziehungsweise Lebenspartnererbrecht." Nur wenn überhaupt keine Verwandten ausfindig gemacht werden können, dann erbt der Staat.Um das Testament ranken sich einige Sagen

Um das Testament ranken sich einige Sagen. Die erste: Die Eröffnung erfolgt feierlich im Kreis der Verwandten des Toten - so wie in amerikanischen Filmen. Dem ist nicht so. Rechtspfleger Stefan Wenz übernimmt diese Aufgabe etwa 300 Mal im Jahr ganz alleine in seinem nüchternen Büro und informiert anschließend alle Erben und für den Fall, dass sie enterbt wurden, auch die gesetzlich vorgesehenen Erben. Die zweite Sage: Erst sechs Wochen nach dem Tod darf ein Testament eröffnet werden. Auch das ist falsch, eine Frist für die Eröffnung existiert nicht. Dem Gericht muss lediglich die Sterbeurkunde vorliegen und das kann in Einzelfällen ein paar Wochen dauern.Bei Auslandsauffenthalt gibt's Fristverlängerung

Woanders gibt es jedoch eine Frist, die wichtig ist: beim Ausschlagen eines Erbes. Dies ist nur innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Betroffene über das Erbe offiziell informiert wurde, möglich. Hält sich der potenzielle Erbe im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate. Ausgeschlagen wird ein Erbe in der Regel wegen Überschuldung. Wenz: "In wirtschaftlich schlechten Zeiten wie momentan kommt das vermehrt vor." Doch der Rechtspfleger beruhigt: "Auch wenn man die Frist verpasst, gibt es Möglichkeiten, die Haftung zu beschränken." Als Beispiel nennt er die Nachlassinsolvenz, die ähnlich funktioniert wie eine Privatinsolvenz. Und was passiert, wenn die Erben sich trotz Testament nicht einigen können? Dann kann eventuell die Schiedsperson, die über das Amtsgericht zu erreichen ist, weiterhelfen. Und wenn auch das nicht gelingt? Wenz: "Geht es um Grundvermögen, kann die Teilungsversteigerung beantragt werden." Bei anderen Streitigkeiten müsse das Zivilgericht angerufen werden.

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