"Das ist doch Schlamperei!"

MINHEIM. Im Januar erhielt Rudolf Felten aus Minheim eine Vollstreckungsankündigung – obwohl er gar keine Schulden hatte. Erst als er sich beschwerte, kam heraus, dass er gar nicht gemeint war. Bis heute hat sich die Verbandsgemeindeverwaltung weder entschuldigt noch erklärt, wie es dazu kommen konnte.

"Sie schulden der Verbandsgemeindekasse den Betrag von 574,26 Euro, der trotz mehrmaliger Mahnung noch nicht beglichen wurde." Rudolf Felten fällt aus allen Wolken, als er am 14. Januar abends von der Arbeit kommt und den Brief der Verbandsgemeindeverwaltung Neumagen-Dhron liest. Darin wird ihm für den 27. Januar eine Vollstreckung angekündigt, falls er die Steuerschulden von 574,26 Euro nicht überweisen würde. "Das konnte gar nicht sein", sagt Felten. "Meine Steuern werden automatisch abgebucht. Das ist doch Schlamperei!" Weder Erklärung noch Entschuldigung

Zudem ärgerte er sich über die Vorgehensweise der VG: "Ich war fünf Jahre im Gemeinderat von Minheim, da hab ich den ein oder anderen von denen kennen gelernt. Wenn die bei mir angerufen hätten, hätte sich die Sache doch geklärt." So formuliert er einen Beschwerdebrief an die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und bittet um "Aufklärung und eine schriftliche Entschuldigung". Als er am 27. Januar, dem Tag der Vollstreckung, immer noch keine Antwort hat, ruft er bei der Aufsichtsbehörde an und fragt nach. Man verspricht ihm, sich zu melden. Wenige Stunden später ruft der Vollstreckungsbeamte an. "Die Rechnung ist beglichen worden. Damit ist die Sache ja erledigt", erinnert sich Felten an seine Worte. Einen Tag später bekommt er das ganze schriftlich. "Ich hoffe, dass die Angelegenheit somit ihre Erledigung gefunden hat", heißt es. Dabei hat Rudolf Felten zumindest eine Erklärung erwartet. Fehlanzeige. Wütend greift er zum Telefon und beschwert sich. Die Kommunalaufsicht bestätigt dieses Telefonat: "Wir haben Herrn Felten darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir eine reine Rechtsaufsicht sind und ein Einschreiten in seiner Angelegenheit nicht angezeigt war, da es zu rechtlichen Verstößen seitens der VG offensichtlich nicht gekommen ist." Anstatt die Sache mit einer simplen Erklärung zu beenden, rät man Felten, er solle sich mit seiner Beschwerde an die VG wenden und leite den Vorgang "zuständigkeitshalber" mit Bitte um "weitere Veranlassung" weiter. Das war am 31. Januar. Seitdem hat Rudolf Felten nichts mehr von der Sache gehört. Aus diesem Grund hat sich Rudolf Felten an den TV gewandt. Eine Anfrage bei der VG Neumagen-Dhron wird schriftlich beantwortet. Darin erklärt man, dass der Steuerschuldner eine Minheimer Firma war, gegen die Mahnungen erfolglos waren, da die Briefe mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückkamen. Eine Nachfrage der Verwaltung bei einem Mieter ergab, "dass Herr Felten für diese Firma alle ... anfallenden Angelegenheiten regelt, unter anderem auch finanzielle". Weiter heißt es: "Aufgrund dieser Aussage ... wurde die ursprüngliche Mahnung mit einem an Herrn Felten persönlich adressierten Brief zugestellt mit der Bitte um Regelung dieser Angelegenheit." Felten aber beteuert: "Ich mache da einen Hausmeister-ähnlichen-Job, ich habe gar keine Befugnisse, schon gar nicht finanzieller Art." Außerdem sagt er: "Den Brief habe ich nicht geöffnet." Ich weiß genau, dass in dem Sichtfenster der Name der Firma stand." Und deshalb habe er ihn "ungelesen" an den Steuerberater der Firma weitergegeben. Da aber die Schulden trotz des Briefs immer noch nicht beglichen wurden, schickte die Verwaltung den Vollstreckungsbeamten los, der Felten allerdings nicht antraf. "Hätte er ihn getroffen, hätte sicherlich in diesem Gespräch geklärt werden können, um welche Forderung es sich handelt", betont man heute. Am 20. Januar wurden die Schulden bezahlt. Damit war für die VG die Sache erledigt. "Da weder gegen Herrn Felten noch gegen die Firma weitergehende Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, ... sahen wir keinen Grund, weiter tätig zu werden, zumal Herr Felten weder ein materieller noch immaterieller Schaden ... entstand". Im Klartext: Eine Entschuldigung für die falsche Vollstreckung gibt es nicht.

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